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Live-Webinar: Änderung des Insolvenzrechts im Reiserecht

05.10.2021

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Die Industrie- und Handelskammer zu Rostock veranstaltet gemeinsam mit den IHKs in Mecklenburg-Vorpommern sowie in Schleswig-Holstein ein Webinar zur Änderung des Insolvenzrechts im Reiserechts. Die Reiserechtswelt ist nicht nur durch „Corona“ in Bewegung. Die Referentin, Rechtsanwältin Anja Smettan Öztürk, Berlin, vermittelt in diesem kostenfreien Webinar eine aktuelle Draufsicht auf aktuelle Rechtsfragen und gerichtliche Entscheidungen. Insbesondere ist dies hilfreich für die Arbeitspraxis von Reisemittlern, Reiseveranstaltern, Anbietern von Beherbergungsleistungen und Tourismusorganisationen. Ganz aktuell wurde das Gesetz über die Insolvenzsicherung durch einen Reisesicherungsfonds beschlossen. Die Neuregelung gilt seit dem 1. Juli 2021, die Umsetzung erfolgt innerhalb einer Übergangszeit bis zum 1. November 2021.

Online-Seminar zur Änderung des Insolvenzrechts im Reiserecht, Foto: IHKs zu Mecklenburg-Vorpommern

Welche Auswirkungen hat dies für Unternehmen bzw. Organisationen? Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes stellt sich für die Anbieter von Pauschalreisen die Frage, ob zukünftig in den Reisesicherungsfonds eingezahlt werden muss oder wie Kundengelder alternativ abgesichert werden können.

Das kostenfreie Webinar findet am Dienstag, dem 26. Oktober 2021 von 14 bis 15:30 Uhr statt. Anmeldungen erfolgen unter: https://events.rostock.ihk.de/r/Reisesicherungsfondsverordnung


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