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Landesregierung MV veröffentlicht Corona-Landesverordnung in der Gültigkeit vom 8. Oktober 2021 bis 5. November 2021

05.10.2021

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Die Corona-Landesverordnung (Corona-LVO M-V) wird bis zum 5. November 2021 verlängert. Eine Obergrenze für Veranstaltungen von 15.000 Personen gibt es ab dem 8. Oktober 2021 nicht mehr. Für Veranstaltungen außen gilt künftig, dass 75 Prozent aller vorhandenen Plätze belegt werden können. Dort, wo es keine festen Plätze gibt, gilt eine Richtgröße von vier Quadratmetern pro Person. Im Innenbereich müssen weiterhin die Abstandsregeln eingehalten werden. Dort, wo es keine festen Plätze gibt, gilt eine Richtgröße von zehn Quadratmetern pro Person.

Es wird ein 2G-Optionsmodell eingeführt. Das bedeutet: Veranstalter, Gastronomen und Einzelhändler (sofern diese nicht zum Grundbedarf gehören) können für ihre Veranstaltungen, Lokale, Geschäfte und Einrichtungen ein 2G-Modell wählen. In diesem Fall haben nur geimpfte oder von Corona genesene Bürgerinnen und Bürger Zutritt. Abstandsregel, Maskenpflicht und die Datenerfassung zwecks Kontaktverfolgung fallen dann weg. Durch den Wegfall der Abstandsregel können mehr Personen zugelassen werden. Umgekehrt müssen die Betreiberinnen und Betreiber sicherstellen und gegenüber dem Gesundheitsamt anzeigen, dass sie auf 2G umstellen.

Weitere Informationen und Formular für das 2G-Optionsmodell: https://tourismus.mv/artikel/formular-2g-options-modell.

Die Regeln für Weihnachtsmärkte und andere Spezialmärkte sind noch einmal vereinfacht worden. Ziel ist es insbesondere, Menschenansammlungen zu vermeiden.

Ab dem 1. November 2021 erhalten Menschen ohne vollständigen Impfschutz, die von der zuständigen Behörde als Kontaktpersonen oder Reiserückkehrende aus einem Risikogebiet in Corona-Quarantäne geschickt werden, keine Entschädigungsleistungen mehr für ihren Arbeitsausfall (siehe Pressemitteilung Nr. 202 des Ministeriums für Soziales, Integration und Gleichstellung).

Download:
Corona-Landesverordnung Mecklenburg-Vorpommern (Corona-LVO M-V) (Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 8. Oktober 2021 bis 5. November 2021)


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