08.06.2021
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Vom 1. Juni 2021 an gilt in Mecklenburg-Vorpommern eine neue Corona-Jugendhilfe-Verordnung, die unter anderem Kinder- und Jugendreisen in den Sommerferien eine gesetzliche Grundlage bietet.
Dabei gelten für die Kinder- und Jugenderholung die bereits erprobten und etablierten Regelungen zu Bezugsgruppen des vergangenen Sommers. Danach kann untereinander auf den Mindestabstand von 1,5 Metern sowie auf das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verzichtet werden, wenn die Teilnehmenden für die Dauer der Freizeit bzw. der Reise eine feste Bezugsgruppe mit bis zu 50 Personen bilden. Jugendreisen mit mehr als 50 Teilnehmenden können stattfinden, müssen jedoch in einzelne Bezugsgruppen aufgeteilt werden. Mindestabstand und Maskenpflicht gelten weiterhin zu anderen Jugend- und Bezugsgruppen. Gleiches gilt für Angebote und Maßnahmen der internationalen Jugendarbeit unter Berücksichtigung des internationalen Infektionsgeschehens.
Informationen dazu finden sich auch in den Schutzstandards für Jugendherbergen & Gruppenunterkünfte.