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Neue verpackungsrechtliche Pflichten ab 1. Juli 2022

01.06.2022

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Bis zum 1. Juli 2022 müssen sich alle Unternehmen, die gewerbsmäßig in Deutschland verpackte Waren in Verkehr bringen, im Verpackungsregister LUCID registrieren. Diese Pflicht gilt unabhängig von der jeweiligen Verpackungsart, für Verkaufs-, Um- und Versandverpackungen genauso wie für Transportverpackungen, Mehrwegverpackungen, industrielle Verpackungen und pfandpflichtige Einweggetränkeverpackungen. Auch Letztvertreiber von Serviceverpackungen, die ihre Pflichten vollständig an einen Vorvertreiber delegiert haben, sind betroffen: Sie müssen sich ebenfalls im Verpackungsregister LUCID registrieren. Bei Verstößen besteht ein Vertriebsverbot. Damit alle betroffenen Unternehmen ihren Pflichten rechtzeitig nachkommen können, ist der neue Registrierungsprozess gestartet.

Titel des Erklärfilms zum Thema Serviceverpackungen, Foto: ZSVR

Auf der Webseite des Verpackungsregisters ist in kurzen Videos unter anderem erklärt, was Serviceverpackungen sind oder wie die Registrierung abläuft. Darüber hinaus stehen Checklisten und digitale Schnellchecks zur eigenen Überprüfung zur Verfügung. Der DEHOGA Bundesverband hat ein Merkblatt zur Registrierungspflicht explizit für Hoteliers und Gastronomen zusammengestellt.  

Weitere Informationen sind im Themenpaket „Übersicht der Änderungen des Verpackungsgesetzes“ zu finden.


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