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Notfallplan für Unterkünfte

28.05.2020

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Unterkunftsanbieter müssen für den Notfall des Auftretens akuter Atemwegssymptomatik (Verdacht auf COVID-19) bei Gästen vorbereitet sein, um schnell und konzentriert reagieren zu können. Zur Vorbereitung und Hilfestellung wurde ein zweiseitiger Notfallplan für Unterkunftsanbieter entwickelt, der übersichtlich das konkrete Vorgehen im Notfall auflistet. So sollen die Gäste schon vor Anreise darüber informiert werden, bei Auftreten von Krankheitssymptomen nicht anzureisen. Des Weiteren sollten die Gastgeber die wichtigsten Ansprechpartner und Kontaktdaten für den Notfall vorbereitet haben. Es wird empfohlen, diesen Notfallplan an zentralen Punkten des Anbieters vorzuhalten.