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Personalkostenzuschüsse Dorfläden

28.04.2021

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Ziel der Förderung ist es, flankierend zu den Investitionsmaßnahmen zu einer nachhaltigen Stabilisierung der Dorfläden beizutragen.

Ansprechpartner:

Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
Referat 370
Schloßstraße 6-8
19053 Schwerin

Michael Nerius
Telefon: 0385 588-18379
E-Mail: neue.dorfmitte@em.mv-regierung.de

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
Abteilung 3 - Landwirtschaft und ländliche Räum
Referat 340
Paulshöher Weg 1
19061 Schwerin

Referatsleiter
Thomas Reimann

Telefon: 0385-588 6340
Telefax: 0385-588 6032
E-Mail: t.reimann@lm.mv-regierung.de

Wer wird gefördert: Inhaber der Dorfläden, die im Rahmen der Landesinitiative „Neue Dorfmitte Mecklenburg-Vorpommern“ geschaffen, erweitert oder erneuert werden

Was wird gefördert: Zuschüsse zu den Personalkosten für das Verkaufspersonal in Dorfläden

Wie wird gefördert:

  • nicht rückzahlbarer Zuschuss bis zur Vollfinanzierung der Personalkosten des Zuwendungsempfängers, höchstens 20 000 Euro je Dorfladen
  • Höhe der Zuwendung abhängig von bereits erhaltenen De-minimis-Beihilfen
  • Förderzeitraum beträgt höchstens 18 Monate. Anschlussförderung ausgeschlossen
  • Frühester Maßnahmebeginn ist der erste Tag des Monats der Antragstellung

Antragstellung: Antragstellung unter Verwendung des Antragsvordrucks über das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung beim Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt

Mehr Informationen: finden Sie hier


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