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Priorisierungskonzept für straßenbegleitende Radwege an Bundesstraßen in Mecklenburg-Vorpommern steht

06.01.2023

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Meyer: Landesweite und einheitliche Methodik zur Umsetzung entwickelt

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit © Priorisierungskonzept für straßenbegleitende Radwege steht

Für den Radwegebau an Bundesstraßen hat die Straßenbauverwaltung des Landes ein Priorisierungskonzept erstellt, nach dem künftig die Baumaßnahmen grundsätzlich umgesetzt werden sollen. „Bislang erfolgte der Bau von Radwegen entlang der in Mecklenburg-Vorpommern liegenden Bundesstraßen auf Grundlage von Vorschlägen der einzelnen Straßenbauämter. Eine landesweite und einheitliche Methodik zur Auswahl der zu bauenden Radwege existierte bisher nicht in Mecklenburg-Vorpommern. Wenn wir die uns zur Verfügung stehenden Mittel effektiver im gesamten Land einsetzen wollen, benötigen wir dafür einheitliche und nachvollziehbare Kriterien. Jetzt hat unsere Straßenbauverwaltung ein Konzept erstellt, das künftig als grundlegendes Ausbauprogramm für die straßenbegleitenden Radwege in den kommenden Jahren gelten soll“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Im Rahmen der Konzepterstellung wurden für alle 494 Bundesstraßenabschnitte im Land, die bislang nicht mit einer straßenbegleitenden Radverkehrsanlage ausgestattet sind, die Dringlichkeit eines Radweges nach raumordnerischen und verkehrssicherheitstechnischen Gesichtspunkten ermittelt. Im Einzelnen erfolgte die Bedarfsbewertung anhand der folgenden Kriterien: Verbesserung der Stadt-Umland-Beziehungen, Distanz zu zentralen Orten, Lückenschluss zu Radwegen im Bestand, Anbindung an Orte der Versorgung wie beispielsweise Einzelhandel und medizinischer Versorgung, Bestandteil touristischer Radfernrouten und weiterer touristischer Radrouten, Anbindung an Bahnhöfe sowie Schulwegsicherung. Darüber hinaus wurde die Dringlichkeit einer Radwegausstattung aus der Perspektive der Verkehrssicherheit anhand der verkehrstechnischen Daten Fahrbahnbreite, Verkehrsstärke und Schwerlastverkehrsstärke abgebildet. Im Ergebnis wurde für jeden Radwegeabschnitt eine sogenannte Prioritätskennzahl ermittelt. „Unter der Voraussetzung, dass auch künftig rund zehn Millionen Euro jährlich an Bundesmitteln für den Radwegebau zur Verfügung gestellt werden, können wir jetzt planvoll umsetzen. Die Priorisierung steht“, sagte Wirtschafts- und Verkehrsminister Meyer.

Für die kommenden fünf Jahre (2023-2027) sind insgesamt 102 Straßenabschnitte mit einer Gesamtlänge von 165 Kilometern zur Umsetzung vorgesehen. Dies sind vorrangig Radwegeprojekte, die sich derzeit bereits in einer fortgeschrittenen Planungsphase befinden sowie Radwegeprojekte in einer frühen Planungsphase mit einer hohen Priorisierung.

In den Jahren 2028 bis 2032 ist insbesondere die Umsetzung von Abschnitten mit einer hohen Bedarfsbewertung vorgesehen, deren Planung aber noch nicht begonnen wurde beziehungsweise sich noch in einer sehr frühen Planungsphase befinden. Zudem sollen Projekte mit einem jetzt schon fortgeschrittenen Planungsstand aber niedrigen Priorisierung realisiert werden. Die Planungen für die Jahre 2028 bis 2032 umfassen 101 Projekte mit einer Gesamtlänge von 202 Kilometern.

Für die übrigen 212 Abschnitte mit einer Länge von 349 Kilometern wird eine Realisierung ab dem Jahr 2033 geprüft.