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Reisen mit der Pandemie: Handlungsempfehlungen für Vermieter

26.06.2020

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Gastgeber leisten einen wichtigen Beitrag zur Eindämmung des Corona-Virus. Mit Blick auf die Einreise nach Mecklenburg-Vorpommern müssen folgende Punkte beachtet werden:

Was ist vor der Anreise der Gäste beim Vermieter zu beachten?

Spätestens einen Tag vor der geplanten Anreise muss sich der Gastgeber über den gemeldeten Wohnsitz der Gäste informieren und prüfen, ob dieser in einem Landkreis oder in einer kreisfreien Stadt liegt, der oder die laut Robert-Koch-Institut als Risikogebiet eingestuft worden ist. Unter https://experience.arcgis.com/experience/478220a4c454480e823b17327b2bf1d4/page/page_1/ lassen sich die verbindlichen Fallzahlen der einzelnen Landkreise Deutschlands abrufen. Die Regionen, in denen in den letzten sieben Tagen mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner verzeichnet wurden, werden in Rot dargestellt.

Das Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern bietet zusätzlich den Service für Vermieter, die betroffenen Landkreise nach Postleizahlen aufzuschlüsseln. Unter https://www.lagus.mv-regierung.de/Gesundheit/InfektionsschutzPraevention/Daten-Corona-Pandemie werden in der Rubrik „Informationen für Beherbergungsstätten“ die entsprechenden Daten in einem aktuellen PDF-Dokument zur Verfügung gestellt.

Sollten Gäste aus einem Risikogebiet kommen, ist der Vermieter laut § 4 Absatz 2 der aktuellen Corona-Verordnung (https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Aktuelles--Blickpunkte/Wichtige-Informationen-zum-Corona%E2%80%93Virus) verpflichtet, sie spätestens einen Tag vor der Anreise auf das Verbot der Einreise hinzuweisen und dies zu dokumentieren. Eine Beherbergung der Gäste ist dann nur erlaubt, wenn sie über ein ärztliches Zeugnis in deutscher oder englischer Sprache verfügen, welches bestätigt, dass keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus vorhanden sind. Dieses ärztliche Zeugnis darf vom Zeitpunkt der Einreise nach Mecklenburg-Vorpommern aus betrachtet nicht älter als 48 Stunden sein und ist auf Verlangen den zuständigen Behörden unverzüglich vorzulegen.

Was ist zu tun, wenn ein Gast aus einem Risikogebiet in Mecklenburg-Vorpommern einreist?

Sofern Urlaubsgäste aus einem Risikogebiet ohne das oben genannte ärztliche Zeugnis nach Mecklenburg-Vorpommern eingereist sind und sich somit widerrechtlich in MV aufhalten, müssen sie das Bundesland unverzüglich verlassen und dürfen nicht beherbergt werden.

Was ist zu tun, wenn der Gast bereits am Urlaubsort in MV ist und der Heimatort zum Risikogebiet ausgewiesen wird?

Sollte sich der Heimatort der Gäste nach der berechtigten Einreise nach Mecklenburg-Vorpommern zu einem Risikogebiet entwickeln, dürfen sich Urlauber ohne Einschränkungen im Bundesland aufhalten. Eine nachträgliche Testung ist nicht notwendig.

Checkliste Gästeanreise


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