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„Sicherer Tourismus in Mecklenburg-Vorpommern“ - Schutzstandards Gastronomie und Schankwirtschaften

15.06.2020

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Standards für die Gastronomie auf Grundlage der „SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, sowie der Ergänzungen und Handlungshilfen der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe. 

Hornfischmenue serviert auf dem Hotelbalkon, Foto: TMV/Werk3

Schutzstandards mit Regeln für Buffet-Angebote ergänzt (Stand 7. Juli 2020)

Der TMV hat die Schutzstandards an die neuen Bedingungen angepasst und mit Regeln für Buffet-Angebote ergänzt. Mehr dazu hier:

Download:  Schutzstandards-Gastronomie in MV | Stand 7. Juli 2020 (pdf, 843 kb)

Im Überblick: 8 Regeln für die Gastronomie in Mecklenburg-Vorpommern

  1. Öffnungszeiten 6.00 Uhr bis 2.00 Uhr des Folgetages.
  2. Tische sind in der Regel vorab zu reservieren, Warteschlangen zu vermeiden.
  3. Nachverfolgbarkeit durch Erfassung der Kontaktdaten der Hauptperson.
  4. Maximal zehn Personen an einem Tisch/Tresen, Mindestabstand von 1,50 Meter zwischen Gästen, die nicht an einem Tisch sitzen.
  5. Mund-Nase-Bedeckung für Servicepersonal verpflichtend, für Gäste verpflichtend außerhalb von Tisch- und Tresenbereichen.
  6. Besondere Anforderungen für Veranstaltungen sind zu beachten, u. a. Begrenzungen der Personenzahl, keine öffentlichen Tanzveranstaltungen.
  7. Erstellung eines auf Anforderung der Gesundheitsbehörde vorzulegenden Hygienekonzeptes, verstärkte Hygienemaßnahmen in allen Bereichen, Reinigung von Tischausstattung nach jeder Benutzung, regelmäßiges Lüften mindestens alle zwei Stunden in Räumen mit aktivem Publikumsverkehr.
  8. Umfangreiche besondere Regeln für Buffet-Angebote.

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