Schutzstandards mit Regeln für Buffet-Angebote ergänzt (Stand 7. Juli 2020)
Der TMV hat die Schutzstandards an die neuen Bedingungen angepasst und mit Regeln für Buffet-Angebote ergänzt. Mehr dazu hier:
Download: Schutzstandards-Gastronomie in MV | Stand 7. Juli 2020 (pdf, 843 kb)
Im Überblick: 8 Regeln für die Gastronomie in Mecklenburg-Vorpommern
- Öffnungszeiten 6.00 Uhr bis 2.00 Uhr des Folgetages.
- Tische sind in der Regel vorab zu reservieren, Warteschlangen zu vermeiden.
- Nachverfolgbarkeit durch Erfassung der Kontaktdaten der Hauptperson.
- Maximal zehn Personen an einem Tisch/Tresen, Mindestabstand von 1,50 Meter zwischen Gästen, die nicht an einem Tisch sitzen.
- Mund-Nase-Bedeckung für Servicepersonal verpflichtend, für Gäste verpflichtend außerhalb von Tisch- und Tresenbereichen.
- Besondere Anforderungen für Veranstaltungen sind zu beachten, u. a. Begrenzungen der Personenzahl, keine öffentlichen Tanzveranstaltungen.
- Erstellung eines auf Anforderung der Gesundheitsbehörde vorzulegenden Hygienekonzeptes, verstärkte Hygienemaßnahmen in allen Bereichen, Reinigung von Tischausstattung nach jeder Benutzung, regelmäßiges Lüften mindestens alle zwei Stunden in Räumen mit aktivem Publikumsverkehr.
- Umfangreiche besondere Regeln für Buffet-Angebote.