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Überbrückungshilfe III: Online-Seminar der IHKs in Mecklenburg-Vorpommern am 3. März 2021

03.03.2021

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Mit der Überbrückungshilfe III sollen Unternehmen unterstützt werden. Der Förderzeitraum umfasst die Monate November 2020 bis Juni 2021. Antragsberechtigt sind Unternehmen, die je Antragsmonat einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019 erlitten haben. Diese können eine Förderung über einen prüfenden Dritten (z. B. Steuerberater, Wirtschaftsprüfer) beantragen.

© Online-Seminar zur Überbrückungshilfe III, Foto: IHKs zu Mecklenburg-Vorpommern

Welche Maßnahmen förderfähig sind, welche Sonderregelungen es gibt und was bei der Beantragung zu berücksichtigen ist, erfahren Sie am 3. März 2021 von 16.00 bis 18.00 Uhr in einem kostenfreien Online-Seminar mit den Referenten Nis-Peter Beck, Leiter des Referates Förderung der gewerblichen Wirtschaft beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit MV, und Claudia Jaensch, Steuerberaterin bei der Steuerberatungsgesellschaft ETL-SCS AG Neubrandenburg.

Weitere Informationen: www.rostock.ihk24.de/starthilfe/foerderung/webinar-zur-ueberbrueckungshilfe-iii