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Weitere Maßnahmen zur Stabilisierung der heimischen Wirtschaft vorgestellt

14.01.2021

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Glawe: Arbeitsplätze bestmöglich sichern – Beschäftigte in Unternehmen halten

Die Landesregierung hat am 14. Januar 2021 gemeinsam mit Vertretern der Gewerkschaften, der Wirtschaftsverbände, der DEHOGA, der Kammern, des Bauernverbandes und des Tourismusverbandes verschiedene Maßnahmen zur weiteren Unterstützung der heimischen Wirtschaft auf den Weg gebracht.

„Die Corona-Krise beeinträchtigt das Wirtschaftsgeschehen im gesamten Land weiterhin massiv. Klar ist, dass weitere Maßnahmen zur Stabilisierung der heimischen Wirtschaft notwendig sind. Die Unternehmen brauchen Luft zum Atmen. Sie brauchen weiter Unterstützung. Im Fokus steht, da wo der Bund nicht unterstützt, wird das Land bestmöglich weiter unterstützen. Die verschiedenen Maßnahmen sollen helfen, Arbeitsplätze bestmöglich im Land zu sichern, damit die Unternehmen ihre Beschäftigten halten können“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe nach dem Spitzengespräch am Donnerstag.

Glawe dankt Unternehmerinnen und Unternehmern

Der Wirtschaftsminister dankte den Unternehmerinnen und Unternehmern und ihren Beschäftigten, denen die Corona-Krise ganz besondere Anstrengungen abverlangt hat und weiter abverlangt. „Sie nehmen zum Teil erhebliche wirtschaftliche Einbußen hin und versuchen den Laden bzw. ihr Geschäft aufrecht zu halten. Gleichwohl zeigen sie bei der Krisenbewältigung großes Engagement und eine hohe Flexibilität. Neue Wege werden eingeschlagen und umgesetzt“, sagte Glawe abschließend.

Die Maßnahmen in der Übersicht:

Rückzahlbare Corona-Liquiditätshilfe für den Einzelhandel (5 Millionen Euro)

Für den stationären Einzelhandel, der seit dem 16. Dezember 2020 für Kunden geschlossen ist, soll eine Sonderregelung für die Corona-Liquiditätshilfe II geschaffen und die Zins- und Tilgungsfreiheit von einem auf zwei Jahre verlängert werden.

Einführung einer Marktpräsenzprämie für den Einzelhandel (5 Millionen Euro)

Das Land gewährt für Betriebe des Einzelhandels, die infolge der Schließungen im November und Dezember 2020 einen durchschnittlichen Umsatzrückgang von mindestens 70 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum aufweisen, eine einmalige Pauschale in Höhe von 5.000 Euro pro Antragsteller, die für Maßnahmen zur Erhöhung der Marktpräsenz genutzt werden kann, also beispielsweise für Werbung und Verkaufsförderaktionen aber auch für den Aufbau eines Internetauftritts oder Onlineshops, vorzugsweise auf dem digitalen Marktplatz MV.

Vorfinanzierung von Corona-Hilfen des Bundes im Einzelfall

Das Land finanziert in Fällen von schwerwiegenden Liquiditätsproblemen die Corona-Hilfen des Bundes im Einzelfall vor. Die Höhe der Vorfinanzierung wird im Einzelfall festgelegt.

Weiterentwicklung Neustart-Prämie (5 Millionen Euro)

Verlängerung bis zum 31. März 2021 sowie Erleichterung der Zugangsbedingungen. Nachdem bislang nur die fortlaufenden Kalendermonate zählten, zählen künftig alle (maximal sechs) Kalendermonate im Zeitraum vom 1. April 2020 bis zum 31. März 2021 mit mindestens 50 Prozent Kurzarbeit, auch wenn die Zeiten in Kurzarbeit durch Beschäftigungsmonate im Unternehmen unterbrochen waren.

Starthilfe für Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe (10 Millionen Euro)

Das Land gewährt eine einmalige Anlaufkostenpauschale in Höhe von fünf Prozent des für die Novemberhilfe maßgeblichen Vergleichsumsatzes als Beitrag zu den Wiederanlaufkosten nach den Betriebsschließungen.

Forcierung des Investitionsprogramms „Modernisierung für Beherbergungsbetriebe“

Gefördert werden sollen Investitionen zur Qualitätsverbesserung der Ausstattung und des Angebots einerseits sowie zur Steigerung der Energieeffizienz oder Verbesserung der Klimafreundlichkeit andererseits. Dazu wird eine Handreichung für Antragsteller durch das Landesförderinstitut als Bewilligungsstelle veröffentlicht. Zur Konkretisierung der Förderpraxis wird es kurzfristig Gespräche mit Branchenvertretern und Wirtschaftskammern geben, in denen die Handreichung abgestimmt wird.

Förderung der Ausbildungssicherung (2 Millionen Euro)

Das Land öffnet seine bestehende Qualifizierungsförderung bei der Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung (GSA). Unternehmen und Freiberufler können nun ausnahmsweise und zeitlich befristet auch eine Zuwendung für Qualifizierungsmaßnahmen von Auszubildenden in anerkannten Ausbildungsberufen erhalten.

Weitere Informationen: Ergebnispapier Wirtschaftsgipfel 14. Januar 2021