30.12.2021
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Mecklenburg-Vorpommern wird den Unternehmen im Land einen zeitlichen Aufschub bei der Rückzahlung der Soforthilfe gewähren. Hintergrund ist, dass der Bund den Ländern die Möglichkeit eingeräumt hat, die Frist für die Rückzahlung zu viel erhaltener Soforthilfen zu verlängern. „Wir setzen diese Regelung umgehend um. Wir werden bei anstehenden Rückforderungen eine Frist bis Ende Oktober 2022 einräumen und Unternehmen damit weiter entlasten. Unser Land steht vor einer möglichen 5. Corona-Welle. Es muss zuallererst darum gehen, die Liquidität der Betriebe weiter zu sichern“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer am 30. Dezember 2021.
Rückzahlung an wirtschaftliche Situation der Unternehmen angepasst
Der Bund und das Land haben im März 2020 die Soforthilfe auf den Weg gebracht. Die Soforthilfe wurde auf Basis von Schätzwerten über Einnahmen und Ausgaben beantragt und bewilligt. Sind die Einnahmen tatsächlich höher und/oder die Ausgaben tatsächlich geringer ausgefallen, als bei Antragstellung geschätzt (Überkompensation), sind zu viel gezahlte Hilfen zurückzuzahlen. Die Rückzahlungsverpflichtung war im Bescheid geregelt. Zurückgefordert wird grundsätzlich der zu viel gezahlte Betrag ohne Verzinsung. „Bei der Rückforderung hat Mecklenburg-Vorpommern bereits in der Vergangenheit von seinen haushaltsrechtlichen Möglichkeiten Gebrauch gemacht und die Rückzahlung mittels Stundungs- und Ratenzahlungsvereinbarungen an die finanzielle Situation des Antragstellers angepasst“, so Meier weiter. Vom Aufschub unbenommen bleibt es dabei, dass vorfristige Rückzahlungen jederzeit möglich sind.
Überblick Soforthilfe in Mecklenburg-Vorpommern
Mit der Soforthilfe hatten Bund und Land unmittelbar nach Ausbruch der Pandemie Einmalzahlungen für drei Monate ausgereicht, damit Unternehmen eventuelle Liquiditätsengpässe decken können. Dabei ging es um einen einmaligen Zuschuss. Insgesamt wurden in Mecklenburg-Vorpommern rund 348,3 Millionen Euro an Soforthilfe an circa 36.400 Antragsteller ausgereicht. Infolge der Lockerungen ab Mai 2020 hat sich gezeigt, dass im Drei-Monats-Zeitraum in vielen Fällen mehr Einnahmen erzielt wurden als bei der Antragstellung erwartet. Bisher sind vom Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (Stand 27. Dezember 2021) 7.352 teilweise oder vollständige Rückforderungen mit einem Volumen von rund 67,75 Millionen Euro ergangen. Rund 58,69 Millionen Euro wurden bereits zurückgezahlt und damit 6.703 Rückforderungen teilweise oder vollständig beglichen.