04.03.2022
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Hilfe für den Kinder- und Jugendtourismus: Das Land stellt bis zu zwei Millionen Euro für Kinder- und Jugendübernachtungsstätten zur Verfügung. „Wir wollen damit notwendige Investitionsvorhaben gemeinnütziger Träger finanziell unterstützen, um diese wichtigen Strukturen zu erhalten und zu stärken“, betonte Jugendministerin Stefanie Drese anlässlich des Programmstarts.
Die neue Richtlinie „Fördergrundsätze zur Gewährung von Zuwendungen für Investitionen in Kinder- und Jugendübernachtungsstätten gemeinnütziger Träger“ ist Ende Februar in Kraft getreten und gilt bis zum 31. Dezember 2024.
„Kinder- und Jugendübernachtungsstätten übernehmen einen überaus wertvollen Beitrag in der Kinder- und Jugendhilfe insgesamt. Sie sind wichtige Orte für Jugendbildung, Ferienfreizeiten sowie internationale Begegnungen“, verdeutlichte Drese.
Als überwiegend gemeinnützig organisierte Einrichtungen haben die Übernachtungsstätten nach Aussage von Ministerin Drese nur geringe Möglichkeiten, Rücklagen aufzubauen. Dies habe schon in der Vergangenheit zu einem Investitionsstau geführt. Drese: „Die Corona-Krise hat diese Lage noch erheblich verschärft. Deshalb helfen wir gezielt mit Investitionszuschüssen in Höhe von zwei Millionen Euro.“
Die Zuwendung des Landes an die Träger der Vorhaben erfolgt als Projektförderung und beträgt in der Regel bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Zuwendung soll 200.000 Euro nicht überschreiten.
Gefördert werden vorrangig Vorhaben, die der Substanzerhaltung vorhandener Kinder- und Jugendübernachtungsstätten dienen. Dazu gehören die Instandsetzung, Sanierung und Modernisierung der Bausubstanz, insbesondere der Heizungs- und Sanitäranlagen, der Dächer, anderer betriebstechnischer Anlagen sowie der Einsatz energiesparender Wärmedämmung und die Ermöglichung von Barrierefreiheit.
Drese: „Durch die Zuwendungen des Landes sollen in Folge der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie Investitionen ermöglicht werden, die dem langfristigen Substanzerhalt der Einrichtungen gemeinnütziger Träger dienen und so das Angebot im Sektor der Kinder- und Jugenderholung für die Zukunft sichern.“
Die Richtlinie ist auf der Webseite des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGuS MV) unter www.lagus.mv-regierung.de/Foerderungen/MV unter dem Abschnitt „Förderung von Bauinvestitionen“ eingestellt. Dort sind zudem die erforderlichen Antragsunterlagen sowie weitere Informationen zu finden.