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Zweite Corona-Übergangs-LVO Mecklenburg-Vorpommern

20.05.2020

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Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern hat die Zweite Verordnung der Landesregierung MV zum Übergang nach den Corona-Schutz-Maßnahmen mit weiteren Lockerungen veröffentlicht. Hierzu zählen ab dem 25. Mai beispielsweise die Öffnung der Rehakliniken, die Öffnung von Kinos sowie die Öffnung von im Freien angelegten öffentlichen Badeanstalten im Sinne von Freibädern sowie Schwimm- und Badeteichen mit Wasseraufbereitung. Darüber hinaus hat das Kabinett Erleichterungen für Einreisen aus dem europäischen Ausland nach Mecklenburg-Vorpommern im Rahmen der Quarantäneverordnung beschlossen. Gaststätten dürfen statt bis 21 Uhr nun auch bis 23 Uhr öffnen.

Freibäder dürfen unter besonderen Voraussetzungen wieder öffnen, Foto: TMV/Werk3

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