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Abmahngefahr: Urheberrecht der Inhalte im Hintergrund der Fotos und Videos beachten

13.03.2023

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Bei der Veröffentlichung von Fotos und Videos ist neben dem Urheberrecht dieser Medien auch darauf zu achten, ob deren Inhalte urheberrechtlich geschützt sind.

Das Urheberrecht muss nicht nur für das Foto sondern auch dessen Inhalt beachtet werden (Beispielfoto steht nicht in Verbindung mit dem beschriebenen Fall). Foto: TMV/Tiemann

Eine Vermieterin von Ferienwohnungen wurde kürzlich wegen der Veröffentlichung von Fotos ihrer Wohnung abgemahnt, da auf der Tapete im Hintergrund ein urheberrechtlich geschütztes Gemälde zu sehen war. Obwohl die Vermieterin die Tapete rechtmäßig erworben hatte, hatte sie keine Genehmigung für die Vervielfältigung des Gemäldes auf der Tapete. 

Das Urheberrecht beschränkt sich dabei nicht nur auf Tapeten. Auch andere Gegenstände, die im Hintergrund online gestellter Aufnahmen zu sehen sind, sind häufig urheberrechtsbeschwert.

Abmahnungen dieser Art sind kein Einzelfall und kann für Unternehmen, die Aufnahmen von ihren Räumlichkeiten veröffentlichen, sehr teuer werden. Laut dem Urteil des Landgerichts Köln (siehe https://www.anwalt.de/rechtstipps/fototapete-als-bildhintergrund-auf-der-website-und-unterlassungsanspruch-des-fotografen-urteil-landgericht-koeln-209328.html) müssen die notwendigen Rechte für die Veröffentlichung von Aufnahmen im Internet sorgfältig geprüft werden, um Urheberrechtsverletzungen zu vermeiden.