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Ampel-Erlass wird wieder in Kraft gesetzt, Test- und Maskenpflichten werden hingegen ausgesetzt

23.06.2021

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Schwesig: Wir müssen weiter achtsam sein

© Risikogewichtete Stufenkarte nach Sieben-Tage-Corona-Inzidenz und ITS-Auslastung in Mecklenburg-Vorpommern, Foto: LAGuS

Ministerpräsidentin Manuela Schwesig äußerte sich nach der Kabinettssitzung am 22. Juni 2021 zufrieden über die aktuelle Corona-Entwicklung im Land: "Die Inzidenz ist auf 2,1 gesunken. Damit liegen wir weiter an der Spitze der Bundesländer. Auch beim Impfen kommen wir gut voran: Mehr als die Hälfte der Bürgerinnen und Bürger hat die erste Impfung erhalten, mehr als ein Drittel der Menschen in unserem Land hat inzwischen beide Impfungen." Auch damit gehöre das Land zur Spitzengruppe in Deutschland.

Ihr Dank gelte allen Bürgerinnen und Bürgern fürs Mitmachen sowie allen, die mit ihrer Arbeit oder ihrem ehrenamtlichen Engagement dazu beitrügen, beim Impfen gut voranzukommen. "Diesen Erfolg haben wir uns gemeinsam erarbeitet."

"Corona ist noch nicht vorbei"

Zugleich warnte die Ministerpräsidentin vor zu großem Optimismus: "Corona ist noch nicht vorbei. Wir sehen, dass in anderen Staaten die Corona-Zahlen wieder deutlich ansteigen. Ich bin weiter zuversichtlich, was den Sommer bei uns im Land angeht. Aber wir müssen weiter achtsam sein." Wichtig sei es, mit dem Impfen weiter voranzukommen. Dies sei die einzige Chance, aus der Pandemie zu kommen. Sie rief gemeinsam mit Gesundheitsminister Harry Glawe die Bürgerinnen und Bürger dazu auf, die Impfangebote in den Impfzentren, bei den Hausärzten oder mobilen Teams zu nutzen.

Als Ergebnis der jüngsten Entwicklung setze das Land Schutzmaßnahmen aus, insbesondere Test- und Maskenpflichten. Dafür werde jedoch der Ampel-Erlass wieder in Kraft gesetzt. Dieser regelt, was in einer Region passieren muss, in der die Corona-Zahlen wieder anstiegen.

Die Entscheidungen im Einzelnen

Außenbereich

  • Im Außenbereich wird es keine Maskenpflicht mehr geben, sondern nur noch die dringende Empfehlung an alle Bürgerinnen und Bürger zum Tragen einer Maske, wenn die Abstände nicht eingehalten werden können.

Innenbereich

  • Im Innenbereich ist die Ansteckungsgefahr größer, deshalb soll es innen bei den bestehenden Maskenpflichten bleiben. Das gilt zum Beispiel beim Einkaufen, in Bus und Bahn, beim Museumsbesuch und bei Veranstaltungen im Innenbereich.
  • Innen werden aber die Testpflichten ausgesetzt. Eine Testpflicht gibt es künftig nur noch bei der
    • Anreise zum Urlaub
    • beim Besuch von Clubs und Diskotheken, die dafür auch wieder für Tanzveranstaltungen öffnen können
    • bei größeren Veranstaltungen
  • Ansonsten wird die Testpflicht ausgesetzt. Bürgerinnen und Bürger können also künftig ohne Test
    • zum Friseur oder zur Kosmetik gehen
    • im Fitnessstudio trainieren
    • in den Innenbereichen von Hotels und Gaststätten essen und trinken
    • zu Innenveranstaltungen gehen

Veranstaltungen

  • Größere Veranstaltungen mit bis zu 15.000 Personen werden wieder zugelassen
  • Allerdings gibt es bei solchen Veranstaltungen, die über die bisherigen Grenzen von 1.250 Personen innen und 2.500 Personen außen hinausgehen, eine Testpflicht. Im Innenbereich gilt zusätzlich eine Maskenpflicht.
  • Auf dieser Grundlage können dann auch Volksfeste, wie die Hanse Sail, organisiert werden.

Ampel-Erlass aktualisiert

Zugleich hat die Landesregierung den Ampel-Erlass aktualisiert. Er regelt, was passiert, wenn es in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt einen lokalen Ausbruch geben sollte:

  • dann werden dort – je nach Stufe – die Test- und Maskenpflichten schrittweise wieder in Kraft gesetzt
  • Kontaktbeschränkungen können verschärft werden
  • größere Veranstaltungen sind dann nicht mehr möglich

Die neue Verordnung wird ab 25. Juni 2021 gelten.


Weitere Informationen vom Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS):

Stufenkarte nach 7-Tage-Inzidenz und risikogewichteten Kriterien (PDF, 0,26 MB)