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Beschluss der Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 18. November 2021

19.11.2021

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Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben auf ihrer Videoschaltkonferenz am 18. November 2021 erneut verschärfte Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie beschlossen.

So werden Bund und Länder die Impfangebote ausweiten, die 3G-Regelung am Arbeitsplatz und im Öffentlichen Personennahverkehr sowie in den Zügen des Regional- und Fernverkehrs einführen und erneut die Homeoffice-Möglichkeiten ausweiten. Es werden umfassende 2G-Regelungen ab einer Hospitalisierungsrate von drei eingeführt. Die Einhaltung der jeweils entsprechenden 3G- oder 2G-Regeln soll strikter kontrolliert und unter anderem Fälschungen von Gesundheitszeugnissen mithilfe gesetzlicher Regelungen strafrechtlich geahndet werden.

Um einen aktuellen Überblick über das Infektionsgeschehen sicherzustellen und Infektionsketten durchbrechen zu können, sind umfassende Testungen nötig. Daher werden Bürgertests kostenlos angeboten.

Zur wirtschaftlichen Unterstützung wird der Bund die Überbrückungshilfe III Plus einschließlich der Neustarthilfe und die Regelungen zur Kurzarbeit um drei Monate bis zum 31. März 2022 verlängern. Er wird gemeinsam mit den Ländern weitere Maßnahmen zur Unterstützung der von Corona-Schutzmaßnahmen besonders betroffenen Advents- und Weihnachtsmärkte entwickeln, die durch die Länder administriert werden.

Bund und Länder sind sich einig, dass bei ihrer Besprechung am 9. Dezember 2021 die Wirkung der auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes ergriffenen Maßnahmen vor dem Hintergrund des aktuellen Infektionsgeschehens evaluiert wird.

Ausführliche Informationen: Beschluss der Videoschaltkonferenz vom 10. November 2021