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Neues Infektionsschutzgesetz kommt – Bundesrat stimmt für Gesetzesänderung

19.11.2021

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Die 3G-Regel wird ausgeweitet, die Testpflicht in Krankenhäusern und Heimen erweitert sowie eine erneute Homeoffice-Pflicht eingeführt: Das neue Infektionsschutzgesetz ermöglicht auch weiterhin bundesweit einheitliche Schutzvorkehrungen gegen Corona...

Der Bundesrat hat dem erst am Vortag vom Deutschen Bundestag beschlossenen neuen Infektionsschutzgesetz (IfSG) zugestimmt. Mit der Novelle sind auch nach dem Auslaufen der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite am 25. November bundesweit einheitliche Corona-Schutzvorkehrungen möglich.

Neue Maßnahmen ergänzen bewährte Regelungen

Es werden einige neue Regelungen eingeführt. So gilt künftig am Arbeitsplatz und in Bus und Bahn die 3G-Regelung (geimpft, genesen, getestet). In Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen wird die Testpflichtd für Beschäftigte und Besucher ausgeweitet. Das Ausstellen und der Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse werden unter Strafe gestellt.

Viele bekannte Schutzvorkehrungen wie die Maskenpflicht und Abstandsregelungen können weitergeführt werden. Beschäftigte sollen außerdem wann immer möglich wieder im Homeoffice arbeiten. Die sozialen und wirtschaftlichen Schutzschirme werden verlängert. Maßnahmen wie 3G, 2G oder 2G plus Test können weiterhin je nach Infektionslage von den Ländern beschlossen werden. Ausgeschlossen sind aber die Anordnung von Ausgangssperren und Beherbergungsverboten oder die pauschale, flächendeckende Schließung von Geschäften, Schulen, Gastronomie oder Sportstätten.

Die Regelungen sollen bundesweit bis zum 19. März 2022 gelten. Eine Verlängerung um drei Monate ist möglich.

Weitere Informationen: www.bundesregierung.de

Download: Bundesratsbeschluss Infektionsschutzgesetz