11.02.2021
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Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der LaÌnder haben auf ihrer Videoschaltkonferenz am 10. Februar 2021 einen weiteren Beschluss zur EindĂ€mmung der Corona-Pandemie beschlossen.
Die bestehenden BeschlĂŒsse bleiben weiterhin gĂŒltig, sofern dieser Beschluss keine abweichenden Festlegungen trifft. Die LĂ€nder werden ihre Landesverordnungen entsprechend anpassen und bis zum 7. MĂ€rz 2021 verlĂ€ngern.
Empfohlen, in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in GeschĂ€ften verpflichtend, das Tragen von medizinischen Masken â sogenannte OP-Masken oder auch Masken der Standards KN95/N95 oder FFP2.
Ăffnungen im Betreuungs- und Bildungsbereich hat PrioritĂ€t. Reduzierung der Kontakte, Ermöglichen von Homeoffice.
In LĂ€ndern bzw. Landkreisen, die aufgrund ihrer hohen 7-Tages-Inzidenz weiterhin die Inzidenz von 50 nicht unterschreiten können, werden die LĂ€nder bzw. Landkreise umfangreiche weitere lokale oder regionale MaĂnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz beibehalten oder ausweiten.
Aus heutiger Perspektive, insbesondere vor dem Hintergrund der Unsicherheit bezĂŒglich der Verbreitung von Virusmutanten, kann der nĂ€chste Ăffnungsschritt bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenz von höchstens 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner durch die LĂ€nder erfolgen.
Die Antragstellung fĂŒr die ĂberbrĂŒckungshilfe III ist möglich, damit beginnt in den nĂ€chsten Tagen die Auszahlung mit groĂzĂŒgigen Abschlagszahlungen (bis 100.000 Euro je Monat, maximal 400.000 Euro im automatisierten Verfahren fĂŒr vier Monate).
Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der LĂ€nder werden am 3. MĂ€rz 2021 erneut beraten.
Weitere Informationen: Beschluss der Videoschaltkonferenz vom 10. Februar 2021