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Beschluss der Videoschaltkonferenz des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 16. Februar 2022

16.02.2022

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Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben sich im Rahmen der Corona-Pandemie am 16. Februar 2022 erneut abgestimmt.

Der Expertenrat der Bundesregierung geht in seiner aktuellen Stellungnahme vom 14. Februar 2022 davon aus, dass der Anstieg der Zahlen in den nächsten Wochen zu einem Ende kommen wird. In der Folge werde erwartet, dass sich die Welle abflache, und die Zahl der Neuinfektionen mit der Omikron-Variante BA.1 sinke. Daher sei jetzt der Zeitpunkt gekommen, vorausschauend Öffnungsstrategien zu planen und zu kommunizieren.

Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vereinbaren einen Dreischritt der Öffnungen in Bereichen überregionaler oder grundsätzlicher Bedeutung.

In einem ersten Schritt werden private Zusammenkünfte für Geimpfte und Genesene wieder ohne Begrenzung der Teilnehmendenzahl möglich; für Ungeimpfte voraussichtlich erst ab dem 20. März 2022. Der Zugang zum Einzelhandel soll bundesweit für alle Personen ohne Kontrollen mit Masken möglich.

In einem zweiten Schritt wird unter Berücksichtigung der Situation in den Krankenhäusern ab dem 4. März 2022 der Zugang zur Gastronomie für Geimpfte, Genesene und Personen mit tagesaktuellem Test ermöglicht (3G-Regelung). Auch Übernachtungsangebote können von Geimpften, Genesenen und Personen mit tagesaktuellem Test wahrgenommen werden (3G-Regelung).

In einem dritten und letzten Schritt ab dem 20. März 2022 sollen alle tiefgreifenderen Schutzmaßnahmen entfallen, wenn die Situation in den Krankenhäusern dies zulässt. Auch die nach dem Infektionsschutzgesetz verpflichtenden Homeoffice-Regelungen entfallen

Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder werden am 17. März 2022 erneut zusammenkommen, um über die Lage zu beraten.

Weitere Informationen: Beschluss der Videoschaltkonferenz vom 16. Februar 2022