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Beschluss der vorgezogenen Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 19. Januar 2021

20.01.2021

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Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben auf ihrer vorgezogenen Videoschaltkonferenz am 19. Januar 2021 einen weiteren Beschluss zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen.

So werden die Länder unter anderem alle bis zum 31. Januar 2021 befristeten Maßnahmen, die auf gemeinsamen Beschlüssen beruhen, in den entsprechenden Landesverordnungen bis zum 14. Februar 2021 verlängern.

In Erweiterung der bisherigen Beschlüsse ist in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in Geschäften das Tragen von medizinischen Masken – also sogenannte OP-Masken oder auch Masken der Standards KN95/N95 oder FFP2 – Pflicht.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird befristet bis zum 15. März 2021 eine Verordnung erlassen, wonach Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber überall dort, wo es möglich ist, den Beschäftigten das Arbeiten im Homeoffice
ermöglichen müssen.

Der Bund wird die Überbrückungshilfe III nochmals verbessern, die Zugangsvoraussetzungen vereinfachen und die monatlichen Förderhöchstbeträge für Unternehmen und Soloselbständige deutlich anheben sowie auch die Abschlagszahlungen deutlich anheben und direkt vornehmen.

Weitere Informationen: Beschluss der Videoschaltkonferenz vom 19. Januar 2021


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