02.12.2021
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Vor dem Hintergrund weiter steigender Corona-Inzidenzen beschließen die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder weitere Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie.
So werden erneut die Impfangebote ausgeweitet. Des Weiteren gilt bundesweit inzidenzunabhängig 2G-Regeln für Einrichtungen und Veranstaltungen der Kultur- und Freizeitgestaltung (Kinos, Theater, Gaststätten, etc.), die auf 2G-Plus erweiterbar sind. Ausnahmen gibt es für Personen, die nicht geimpft werden können, und für Personen, für die keine allgemeine Impfempfehlung vorliegt. Darüber hinaus sind Ausnahmen für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren möglich.
Die 2G-Regeln werden bundesweit inzidenzunabhängig auf den Einzelhandel ausgeweitet (ausgenommen Geschäfte des täglichen Bedarfs). Strenge Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte werden eingeführt und eine einrichtungsbezogene Impfpflicht geplant.
Am Silvester- und Neujahrstag wird bundesweit ein An- und Versammlungsverbot umgesetzt.
Weitere Informationen: Beschluss der Videoschaltkonferenz vom 2. Dezember 2021