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Corona-Landesverordnung MV mit neuen Öffnungsschritten veröffentlicht

28.05.2021

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Gültig ab 28. Mai bis 17. Juni 2021

Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern hat die Änderungen der Corona-Landesverordnung MV mit allen beschlossenen Öffnungsschritten im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht.

So sind unter anderem ab dem 28. Mai 2021 der Übernachtungstourismus in Mecklenburg-Vorpommern für Gäste aus MV sowie für Dauercamper und Zweitwohnungsbesitzer von außerhalb MV und ab dem 4. Juni 2021 für Gäste aus ganz Deutschland mit negativem Corona-Test gestattet.

Die Verordnung gilt bis 17. Juni 2021.

Weitere Informationen: Corona-Landesverordnung Mecklenburg-Vorpommern (Stand 28. Mai 2021)