28.05.2021
6
22 sek
Gültig ab 28. Mai bis 17. Juni 2021
Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern hat die Änderungen der Corona-Landesverordnung MV mit allen beschlossenen Öffnungsschritten im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht.
So sind unter anderem ab dem 28. Mai 2021 der Übernachtungstourismus in Mecklenburg-Vorpommern für Gäste aus MV sowie für Dauercamper und Zweitwohnungsbesitzer von außerhalb MV und ab dem 4. Juni 2021 für Gäste aus ganz Deutschland mit negativem Corona-Test gestattet.
Die Verordnung gilt bis 17. Juni 2021.
Weitere Informationen: Corona-Landesverordnung Mecklenburg-Vorpommern (Stand 28. Mai 2021)