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Gastronomie bleibt bei sieben Prozent Mehrwertsteuer bis Ende 2022

04.02.2021

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Koalitionsausschuss beschließt weitere Erleichterungen in der Corona-Krise

Hafenrestaurant Borwin in Rostock. Foto: TMV/Werk3

Für Speisen in Restaurants und Cafés soll nach dem Willen der großen Koalition bis Ende 2022 ein verringerter Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent gelten. Die Spitzen von Union und SPD beschlossen am 3. Februar 2021, dass die zunächst bis 30. Juni 2021 befristete Ausnahmeregelung wegen der Corona-Krise verlängert wird, wie beide Seiten am Abend mitteilten.

Im Koalitionsausschuss wurde sich auf weitere Erleichterungen für Familien, Geringverdiener und Unternehmen in der Corona-Krise geeinigt. 

Weitere Informationen: Ergebnisse des Koalitionsausschusses vom 3. Februar 2021


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