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KfW-Sonderprogramm 2020 für die Wirtschaft gestartet

25.03.2020

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Um kleine und mittlere Unternehmen zu unterstützen, die aufgrund der Corona-Krise in Liquiditätsschwierigkeiten geraten oder zu geraten drohen, hat die KfW ein Sonderprogramm aufgelegt. Dabei kann eine 90-prozentige Haftungsfreistellung der durchleitenden Bank beantragt werden.

Wichtig ist, dass sich die Unternehmen zum Stichtag 31.12.2019 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befunden haben dürfen. Die Mittel für das KfW-Sonderprogramm sind unbegrenzt. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) erklärt: „Anträge werden schnell und unbürokratisch abgewickelt.

Die Auszahlung erfolgt schnellstmöglich, denn wir wissen, dass für viele Unternehmen jede Woche zählt.“ Für Kredite bis drei Millionen Euro pro Unternehmen verzichtet die KfW daher auf eine eigene Risikoprüfung. Diese erfolgt nur durch die Hausbank, um die Prozesse zu beschleunigen. +++ Faktenblatt +++


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