01.03.2025
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Ein gepflegtes und ansprechend gestaltetes Ortsbild steigert die Lebensqualität und Attraktivität für Einheimische und Gäste. Kontinuierliche Instandhaltung und gezielte Investitionen erhalten den öffentlichen Raum. Auch eine einheitliche, qualitätsvolle Gestaltung von Gebäuden und Außenbereichen trägt dazu bei.
Stimmiges Erscheinungsbild durch Leitfäden
Eine einheitliche, qualitätsvolle Gestaltung von Gebäuden und Außenbereichen stärkt das Ortsbild und sorgt für ein stimmiges Erscheinungsbild. Dies kann durch kommunale Gestaltungssatzungen oder einfache Leitfäden mit klaren Vorgaben für Schilder, Leuchtreklame und Außenmöblierung unterstützt werden.
Beispiel Lüneburg: Gestaltungssatzung für die Altstadt mit konkreten Vorgaben zu Farben, Materialien und Werbeanlagen.
Beispiel Sommerach: Gestaltungssatzung legt verbindliche Vorgaben für Werbeanlagen, Schaufenster, Fassadengestaltung und Außenbereiche fest, um das historische Ortsbild zu wahren und touristisch aufzuwerten.
LFI MV – Landesförderinstitut für Infrastrukturmaßnahmen
Das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Gemeinden mit gezielten Förderprogrammen für Infrastrukturmaßnahmen – von der Gebäudesanierung über Barrierefreiheit bis hin zu nachhaltiger Ortsentwicklung. Die Website bietet Informationen zu Förderkonditionen, Antragsverfahren und erfolgreichen Beispielen aus der kommunalen Praxis.
➡️ Infrastrukturförderung in M-V