01.03.2025
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Ein gepflegtes und ansprechend gestaltetes Ortsbild steigert die LebensqualitĂ€t und AttraktivitĂ€t fĂŒr Einheimische und GĂ€ste. Kontinuierliche Instandhaltung und gezielte Investitionen erhalten den öffentlichen Raum. Auch eine einheitliche, qualitĂ€tsvolle Gestaltung von GebĂ€uden und AuĂenbereichen trĂ€gt dazu bei.
Stimmiges Erscheinungsbild durch LeitfÀden
Eine einheitliche, qualitĂ€tsvolle Gestaltung von GebĂ€uden und AuĂenbereichen stĂ€rkt das Ortsbild und sorgt fĂŒr ein stimmiges Erscheinungsbild. Dies kann durch kommunale Gestaltungssatzungen oder einfache LeitfĂ€den mit klaren Vorgaben fĂŒr Schilder, Leuchtreklame und AuĂenmöblierung unterstĂŒtzt werden.
Beispiel LĂŒneburg: Gestaltungssatzung fĂŒr die Altstadt mit konkreten Vorgaben zu Farben, Materialien und Werbeanlagen.
Beispiel Sommerach: Gestaltungssatzung legt verbindliche Vorgaben fĂŒr Werbeanlagen, Schaufenster, Fassadengestaltung und AuĂenbereiche fest, um das historische Ortsbild zu wahren und touristisch aufzuwerten.
LFI MV â Landesförderinstitut fĂŒr InfrastrukturmaĂnahmen
Das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern unterstĂŒtzt Gemeinden mit gezielten Förderprogrammen fĂŒr InfrastrukturmaĂnahmen â von der GebĂ€udesanierung ĂŒber Barrierefreiheit bis hin zu nachhaltiger Ortsentwicklung. Die Website bietet Informationen zu Förderkonditionen, Antragsverfahren und erfolgreichen Beispielen aus der kommunalen Praxis.
âĄïž Infrastrukturförderung in M-V