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Umgang mit Anreisen aus Risikogebieten

09.10.2020

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Die steigenden Infektionszahlen der letzten Tage haben dazu gefĂŒhrt, dass fĂŒr MV wichtige QuellmĂ€rkte aktuell den Status eines Risikogebiets haben. Besonders die Ausweisung von Berlin als Risikogebiet vor den beginnenden Herbstferien der Berliner Schulen stellt eine große Herausforderung dar, da zahlreiche Berliner ihre Anreise nach MV in den nĂ€chsten Tagen geplant haben. Folgende Regelungen sind nach jetzigem Stand fĂŒr Unterkunftsanbieter zu berĂŒcksichtigen:

© Waldsee zwischen Buchen in der Mecklenburgischen Seenplatte. Foto: TMV/Steindorf-Sabath
  • Die Einreise aus Risikogebieten (definiert vom RKI), innerhalb des Bundesgebietes auch als „besonders betroffenes Gebiet“ bezeichnet, aktuell z. B. Berlin und Bremen) ist zwar theoretisch rechtlich möglich, der Gast muss sich aber direkt nach der Ankunft in eine 14-tĂ€gige QuarantĂ€ne begeben.
  • Die QuarantĂ€ne kann nur verkĂŒrzt werden, indem der Gast bereits mit einem negativen Coronatest anreist und dann binnen 5 bis 7 Tagen das Ergebnis mit einem zweiten Test bestĂ€tigt.
  • Ausnahmen von der QuarantĂ€nepflicht werden fĂŒr Berufspendler, Mediziner, Polizisten, Juristen und BeschĂ€ftigte der GĂŒter- sowie Personenverkehrsbranche gestattet, sofern die Fahrt oder Reise erforderlich ist. Ebenso sind Abgeordnete des Landtages Mecklenburg-Vorpommern, des Deutschen Bundestages, des EuropĂ€ischen Parlamentes oder Mitglieder einer Landes- oder Bundesregierung von der QuarantĂ€nepflicht befreit.
  • Die rechtliche Grundlage fĂŒr eine kurzfristige Stornierung einer Buchung ist im Einzelfall zu prĂŒfen. Sie hĂ€ngt auch von den jeweiligen AGB ab. Im besten Fall finden Gast und Beherbergungsunternehmen eine einvernehmliche Lösung (Gutschein, Umbuchung, Teilerstattung etc.)
  • Der Gastgeber darf keine Einsicht in die Testergebnisse fordern. Dies können nur örtliche GesundheitsĂ€mter/Ordnungsbehörden fordern bzw. der Gast legt das Testergebnis freiwillig vor.
  • Von der QuarantĂ€nepflicht nicht betroffen sind Personen, die lediglich durch ein besonders betroffenes Gebiet/Risikogebiet durchgereist sind.

Die angepasste Verordnung ist zu finden unter www.regierung-mv.de.


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