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Umgang mit Anreisen aus Risikogebieten

09.10.2020

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Die steigenden Infektionszahlen der letzten Tage haben dazu geführt, dass für MV wichtige Quellmärkte aktuell den Status eines Risikogebiets haben. Besonders die Ausweisung von Berlin als Risikogebiet vor den beginnenden Herbstferien der Berliner Schulen stellt eine große Herausforderung dar, da zahlreiche Berliner ihre Anreise nach MV in den nächsten Tagen geplant haben. Folgende Regelungen sind nach jetzigem Stand für Unterkunftsanbieter zu berücksichtigen:

Waldsee zwischen Buchen in der Mecklenburgischen Seenplatte. Foto: TMV/Steindorf-Sabath
  • Die Einreise aus Risikogebieten (definiert vom RKI), innerhalb des Bundesgebietes auch als „besonders betroffenes Gebiet“ bezeichnet, aktuell z. B. Berlin und Bremen) ist zwar theoretisch rechtlich möglich, der Gast muss sich aber direkt nach der Ankunft in eine 14-tägige Quarantäne begeben.
  • Die Quarantäne kann nur verkürzt werden, indem der Gast bereits mit einem negativen Coronatest anreist und dann binnen 5 bis 7 Tagen das Ergebnis mit einem zweiten Test bestätigt.
  • Ausnahmen von der Quarantänepflicht werden für Berufspendler, Mediziner, Polizisten, Juristen und Beschäftigte der Güter- sowie Personenverkehrsbranche gestattet, sofern die Fahrt oder Reise erforderlich ist. Ebenso sind Abgeordnete des Landtages Mecklenburg-Vorpommern, des Deutschen Bundestages, des Europäischen Parlamentes oder Mitglieder einer Landes- oder Bundesregierung von der Quarantänepflicht befreit.
  • Die rechtliche Grundlage für eine kurzfristige Stornierung einer Buchung ist im Einzelfall zu prüfen. Sie hängt auch von den jeweiligen AGB ab. Im besten Fall finden Gast und Beherbergungsunternehmen eine einvernehmliche Lösung (Gutschein, Umbuchung, Teilerstattung etc.)
  • Der Gastgeber darf keine Einsicht in die Testergebnisse fordern. Dies können nur örtliche Gesundheitsämter/Ordnungsbehörden fordern bzw. der Gast legt das Testergebnis freiwillig vor.
  • Von der Quarantänepflicht nicht betroffen sind Personen, die lediglich durch ein besonders betroffenes Gebiet/Risikogebiet durchgereist sind.

Die angepasste Verordnung ist zu finden unter www.regierung-mv.de.


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