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Wichtige Gesetzesänderungen ab 2024

15.12.2023

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7 min

2024 hält Neues für die Tourismusbranche in MV bereit. Einen Auszug relevanter Änderungen, neuer Gesetze und Regelungen zeigt dieser Überblick.

2024 hält Neues für die Tourismusbranche in MV bereit. Einen Auszug relevanter Änderungen, neuer Gesetze und Regelungen zeigt dieser Überblick. Einige Neuregelungen treten erst im Laufe des Jahres 2024 in Kraft, andere sind weiterhin aus 2023 relevant. Bitte beachten Sie, dass die bereitgestellten Informationen allgemeiner Art sind und keine Rechtsberatung darstellen. Wir haben alle Anstrengungen unternommen, um die Richtigkeit der Informationen und der Links zu gewährleisten. Jegliche Haftung im Zusammenhang mit der Nutzung der Informationen ist ausgeschlossen.

1. Steuern

  • Inflationsausgleichsgesetz
  • Steuersatz in der Gastronomie

2. Arbeitswelt

  • Arbeitsunfälle
  • Fachkräfteeinwanderung
  • Kinderkrankengeld
  • Kurzarbeitergeld
  • Mindestausbildungsvergütung
  • Mindestlohn
  • Minijob
  • Midijob
  • Plattform-Steuertransparenzgesetz & DAC 7-Richtlinie
  • Schwerbehindertenanzeige
  • Vergabe- und Tariftreuegesetz MV
  • Weiterbildungsgesetz

3. Weiterhin relevant aus 2023

  • EuGH – Vorsteuerabzug bei Kureinrichtungen
  • Hinweisgeberschutzgesetz
  • Inflationsausgleichsprämie
  • Telefonische Krankschreibung

4. Geplante Vorhaben

  • Arbeitszeiterfassung
  • Vaterschaftsurlaub
  • KI-Verordnung (AI-Act)
  • Novellierung Kommunalverfassungsgesetz
  • Wachstumschancengesetz

1. Steuern

Inflationsausgleichsgesetz
Mit dem Inflationsausgleichsgesetz soll der Inflation begegnet und der Mittelstand entlastet werden. Lohnsteigerungen zum Ausgleich der Inflation sollen so tatsächlich ankommen und ungewollte Steuerbelastungen werden vermieden. Änderungen ab 1. Januar 2024 beinhalten:

  • Erhöhung des Grundfreibetrags auf 11.604,00 Euro
  • Anwendung des Spitzensteuersatzes erst ab 66.761,00 Euro
  • Erhöhung des Kinderfreibetrags auf 3.192,00 Euro
  • Erhöhung der Freigrenze für den Solidaritätszuschlag

Weitere Informationen: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Entlastungen/inflationsausgleichsgesetz.html

Steuersatz in der Gastronomie
Der im Zuge der Corona-Pandemie ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent in der Gastronomie auf Essen im Restaurant wird nicht verlängert. Ab 2024 fällt auf Speisen in der Gastronomie wieder der Mehrwertsteuersatz in Höhe von 19 Prozent an.
Weitere Informationen: www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw38-de-umsatzsteuergesetz-966478

2. Arbeitswelt

Arbeitsunfälle
Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten können nicht mehr nur per Post, sondern auch digital an die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen übermittelt werden. Eine entsprechende Verordnung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft. Ab dem 1. Januar 2028 wird die Übermittlung der Meldungen nur noch digital möglich sein.
Weitere Informationen: www.haufe.de/arbeitsschutz/recht-politik/arbeitsunfall-digital-melden_92_610622.html

Fachkräfteeinwanderung
Das reformierte Fachkräfteeinwanderungsgesetz soll dafür sorgen, dass qualifizierte Fachkräfte aus Drittstaaten künftig leichter in Deutschland arbeiten können. Im November 2023 sind erste Maßnahmen in Kraft getreten (unter anderem Blaue Karte EU, Neuregelung bestimmter Aufenthaltserlaubnisse, Beschäftigung von Berufskraftfahrern).

Weitere Regelungen greifen ab März 2024 bzw. ab Juni 2024 und regeln unter anderem den Aufenthalt zur Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation, die Beschäftigung von Fach- und Arbeitskräften, Studierenden und Auszubildenden sowie die Einführung der Chancenkarte zur Jobsuche.
Weitere Informationen: www.make-it-in-germany.com/de/visum-aufenthalt/fachkraefteeinwanderungsgesetz

Kinderkrankengeld
Während der Corona-Pandemie wurde der Anspruch auf Kinderkrankengeld auf 30 Arbeitstage (60 für Alleinerziehende) pro Jahr und Kind unter zwölf Jahren angehoben. Für die Jahre 2024 und 2025 wird die mögliche Dauer des Kinderkrankengeldes gesenkt. Je Kind und Elternteil sind dann jeweils 15 Arbeitstage mit Kinderkrankengeldbezug möglich (30 für Alleinerziehende).
Weitere Informationen: www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/praevention/kindergesundheit/faq-kinderkrankengeld

Kurzarbeitergeld
Anträge auf Kurzarbeitergeld, Saison-Kurzarbeitergeld, Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge für die Bezieher von Kurzarbeitergeld und ergänzende Leistungen können zukünftig im Rahmen des Datenaustauschverfahrens KEA übermittelt werden. Die Teilnahme am elektronischen Datenaustausch mit der Bundesagentur für Arbeit (BA) ist für Arbeitgeber optional.
Weitere Informationen: www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kea

Mindestausbildungsvergütung
Ausbildungsbetriebe, die keiner Tarifbindung unterliegen, müssen ihren Auszubildenden eine gesetzliche Mindestausbildungsvergütung zahlen. Diese darf nicht unterschritten werden. Der Mindestlohn für Azubis erhöht sich entsprechend der Vorgaben des Berufsbildungsgesetzes jährlich. Azubis, die 2024 mit der Ausbildung beginnen, müssen einen Mindestlohn von monatlich 649 Euro im ersten Ausbildungsjahr erhalten.

Mindestausbildungsvergütung pro Lehrjahr
1. Lehrjahr: 649,00 Euro
2. Lehrjahr: 766,00 Euro
3. Lehrjahr: 876,00 Euro
4. Lehrjahr: 909,00 Euro
Weitere Informationen: www.dihk.de/de/themen-und-positionen/fachkraefte/aus-und-weiterbildung/berufsbildungsgesetz/mindestausbildungsverguetung-fuer-auszubildende-festgelegt-16536

Mindestlohn
Ab 1. Januar 2024 steigt der gesetzliche Mindestlohn in zwei Schritten um insgesamt 82 Cent. Das bedeutet, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Sinne des Mindestlohngesetzes ab 2024 mindestens 12,41 Euro Lohn pro Stunde erhalten, also 41 Cent mehr als 2023. Ein Jahr später – Anfang 2025 – steigt der Mindestlohn um weitere 41 Cent auf schlussendlich 12,82 Euro. Mit diesem Schritt hat die Bundesregierung den Beschluss der Mindestlohnkommission vom Juni 2023 per Verordnung umgesetzt.
Weitere Informationen: www.bundesregierung.de/breg-de/themen/arbeit-und-soziales/mindestlohn-steigt-2223632

Minijob
Minijobs zählen als geringfügige Beschäftigungen. Die monatliche Verdienstgrenze im Minijob ist dynamisch und orientiert sich am Mindestlohn. Mit Erhöhung des Mindestlohns ab Anfang 2024 steigt auch die Minijobgrenze – von 520 auf 538 Euro. Dann liegt die maximale monatliche Arbeitszeit bei 43,35 Stunden (2023: 43,33 Stunden, 12 Euro Mindestlohn).
Weitere Informationen: https://magazin.minijob-zentrale.de/mindestlohn-minijob-2024/

Midijob
Midijobs beschreiben Beschäftigungsverhältnisse mit einem regelmäßigen monatlichen Arbeitsentgelt im „Übergangsbereich“ oberhalb der Minijob-Grenze. Durch die Erhöhung des Mindestlohns und die damit verbundene Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze gelten ab 1. Januar 2024 neue Verdienstgrenzen. 2024 startet der Übergangsbereich bei 538,01 Euro Monatsverdienst. Die obere Verdienstgrenze bleibt unverändert bei 2.000,00 Euro.
Weitere Informationen: www.minijob-zentrale.de/DE/die-minijobs/midijob/detailseite.html

Plattform-Steuertransparenzgesetz & DAC 7-Richtlinie
Ab 31. Januar 2024 verpflichten die neue DAC 7-Richtlinie und das Plattform-Steuertransparenzgesetz (PStTG) die Betreiber von Online-Buchungsplattformen zur Meldung von Informationen über Einkünfte, die von Anbietern auf diesen Plattformen erzielt werden, an das Bundeszentralamt für Steuern. Die erste Meldefrist für 2023 läuft laut dem Bundeszentralamt für Steuern bis einschließlich 31. März 2024, statt bis 31. Januar 2024.
Weitere Informationen: www.bzst.de/DE/Unternehmen/Intern_Informationsaustausch/DAC7/dac7_node.html

Schwerbehindertenanzeige
Wer im Jahresdurchschnitt monatlich 20 oder mehr Arbeitnehmer beschäftigt, ist laut Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes dazu verpflichtet, fünf Prozent der Arbeitsplätze mit Schwerbehinderten zu besetzen. Geschieht dies nicht, wird eine Schwerbehindertenabgabe erhoben. Die Ausgleichsabgabe erhöht sich ab dem 1. Januar 2024 auf bis zu 720 Euro pro unbesetztem Pflichtarbeitsplatz.
Weitere Informationen: www.informationsportal.de/vivida-bkk/schwerbehindertenabgabe-neue-teurere-stufe-wird-eingefuehrt/

Vergabe- und Tariftreuegesetz MV
Ab dem 1. Januar 2024 dürfen in Mecklenburg-Vorpommern öffentliche Aufträge des Landes und der Kommunen nur noch an Unternehmen vergeben werden, die ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei der Erfüllung dieser Aufträge Tariflohn oder tarifgleichen Lohn zahlen. In Betrieben, für die es keine anwendbaren Tarifverträge gibt, gilt ein Mindestvergabelohn von 13,50 Euro pro Stunde.
Weitere Informationen: www.regierung-mv.de/Landesregierung/em/Aktuell/?id=196243&processor=processor.sa.pressemitteilung

Weiterbildungsgesetz
Wesentliche Bestandteile des Gesetzes zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung (kurz: Weiterbildungsgesetz) sind eine Ausbildungsgarantie, ein gesondertes Qualifizierungsgeld und die Weiterbildungsförderung. Vorerst nicht umgesetzt wird die ursprünglich angekündigte Bildungszeit.

  • Weiterbildungsförderung: Verlängerung der Erstattungen bei beruflicher Weiterbildung während Kurzarbeit (verlängert bis 31. Juli 2024)
  • Ein Qualifizierungsgeld als Entgeltersatz für die Zeit während einer Weiterbildung soll vor allem Unternehmen helfen, die vom Strukturwandel betroffen sind.
  • Junge Menschen, die keinen betrieblichen Ausbildungsplatz gefunden haben, können über die Ausbildungsgarantie eine außerbetriebliche Ausbildung (BaE) in Anspruch nehmen.

Das Qualifizierungsgeld und wesentliche Teile der Ausbildungsgarantie starten zum 1. April 2024.
Weitere Informationen: www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/weiterbildungsgesetz.html

3. Weiterhin relevant aus 2023

EuGH – Vorsteuerabzug bei Kureinrichtungen
Gemeinden erheben nach unterschiedlichen Modellen Abgaben zur Nutzung der örtlichen Kureinrichtungen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat im Juli 2023 entschieden, dass neben dem Entfall der Umsatzbesteuerung der Kurtaxen zusätzlich auch sämtliche Vorsteuern nicht mehr geltend gemacht werden können. Das Urteil des EuGH ist vorerst auf alle offenen Veranlagungen anzuwenden.
Weitere Informationen: www.kmlz.de/de/Umsatzsteuer/Newsletter_33_2023

Hinweisgeberschutzgesetz
Nach dem Hinweisgeberschutzgesetz müssen Unternehmen mit mehr als 50 und weniger als 250 Beschäftigten bis zum 17. Dezember 2023 eine Meldestelle für Hinweisgeber eingerichtet haben. Ziel des Gesetzes ist, dass Beschäftigte gegebenenfalls rechtswidrige Handlungen innerhalb eines Unternehmens, einer Organisation oder Institution, wie Steuerhinterziehung, Verstöße gegen den Arbeitsschutz, Bestechung, Korruption oder sexuelle Belästigung vertraulich und anonym melden können.
Weitere Informationen: https://de.ecovis.com/hinweisgeberschutzgesetz-ab-17-dezember-2023-auch-fuer-kleinere-unternehmen-verpflichtend/

Inflationsausgleichsprämie
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können ihren Beschäftigten noch bis Ende 2024 die sogenannte Inflationsausgleichsprämie (IAP) als Leistung zur Abmilderung der Inflation gewähren – steuerfrei bis zu einem Betrag von 3.000 Euro. Hierbei handelt es sich um eine freiwillige Leistung. Voraussetzung ist, dass die Leistungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird.
Weitere Informationen: www.bundesregierung.de/breg-de/schwerpunkte/entlastung-fuer-deutschland/inflationsausgleichspraemie-2130190

Klimaanpassungsgesetz
Der Bundestag hat das Klimaanpassungsgesetz im November 2023 verabschiedet. Es soll der fortschreitenden Klimakrise entgegenwirken und gibt den strategischen Rahmen für die künftige Klimaanpassung in Bund, Ländern und Kommunen vor. Unter anderem werden die Länder beauftragt, für systematische und flächendeckende Klimaanpassungsstrategien in den Ländern und für Klimaanpassungskonzepte für die Gebiete der Gemeinden und Kreise zu sorgen.
Weitere Informationen: www.bmuv.de/themen/klimaanpassung/das-klimaanpassungsgesetz-kang

Telefonische Krankschreibung
Die telefonische Krankschreibung ist seit Dezember 2023 wieder möglich. Für bis zu fünf Tage können sich Patientinnen und Patienten krankschreiben lassen, ohne in die Praxis gehen zu müssen. Die Regelung soll dauerhaft gelten. Die neue Regelung gilt für Patientinnen und Patienten, die in der jeweiligen Praxis bekannt sind und die keine schweren Symptome haben.
Weitere Informationen: www.bundesregierung.de/breg-de/themen/arbeit-und-soziales/telefonische-krankschreibung-1800026

4. Geplante Vorhaben

Arbeitszeiterfassung
Der Referentenentwurf zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes sieht künftig grundsätzlich eine Pflicht der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zur elektronischen Erfassung der täglichen Arbeitszeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer jeweils am Tag der Arbeitsleistung vor. Tarifparteien können Ausnahmen vereinbaren. Auch Kleinbetriebe mit weniger als zehn Mitarbeitenden sind ausgenommen.
Weitere Informationen: www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsrecht/Arbeitnehmerrechte/Arbeitszeitschutz/Fragen-und-Antworten/faq-arbeitszeiterfassung.html

KI-Verordnung (AI Act)
Die KI-Verordnung der Europäischen Union zielt darauf ab, einen legalen Rahmen für die Entwicklung, den Einsatz und die Nutzung von AI-Systemen in der EU zu schaffen. Die neuen Vorschriften sollen Verpflichtungen für Anbieter und Nutzer festlegen, die sich nach dem Risiko, das von dem KI-System ausgeht, richten. Nach der Verabschiedung soll die Verordnung in den kommenden Jahren in der Europäischen Union in Kraft treten. Der AI Act wäre damit eine der weltweit ersten gültigen Verordnungen zur Regulierung Künstlicher Intelligenz.
Weitere Informationen: https://t3n.de/news/eu-ki-verordnung-ai-act-1595725/

Novellierung Kommunalverfassungsrecht
Die Gesetzesnovellierung zur Modernisierung des Kommunalverfassungsrechts soll im Januar 2024 in den Landtag eingebracht werden und am Tag der Kommunalwahlen 2024 (9. Juni 2024) in Kraft treten. Anpassungen zielen insbesondere auf eine verbesserte Mitwirkung und Teilhabe auf kommunaler Ebene ab.
Weitere Informationen: www.regierung-mv.de/Landesregierung/em/Aktuell/?id=194955&processor=processor.sa.pressemitteilung

Vaterschaftsurlaub
Die EU-Vereinbarkeitsrichtlinie sieht eine zweiwöchige bezahlte Freistellung nach der Geburt eines Kindes für den zweiten Elternteil vor. Aufgrund von Verzögerungen in der Umsetzung hat die EU ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Ab 2024 soll es auch in Deutschland eine bezahlte Freistellung für das zweite Elternteil nach der Geburt geben. Die sogenannte "Familienstartzeit" wird voraussichtlich ins Mutterschutzgesetz aufgenommen.
Weitere Informationen: www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/vaterschaftsurlaub-ab-2024_76_581382.html

Wachstumschancengesetz
Das "Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness" (kurz: Wachstumschancengesetz) sieht für 2024 ein Bündel von Steuermaßnahmen vor, das auch kleine und mittlere Unternehmen entlasten soll. Aktuell muss es im Vermittlungsausschuss nachverhandelt werden. Die umfangreichen Änderungen und Neuregelungen beziehen sich unter anderem auf Einkommensteuer/Lohnsteuer, Gewerbesteuer, Körperschaftssteuer, Gesetz zur steuerlichen Förderung von Investitionen in den Klimaschutz, Umsatzsteuer, Abgabenordnung.
Weitere Informationen: www.haufe.de/steuern/gesetzgebung-politik/wachstumschancengesetz_168_600636.html