Corona-Virus

13.05.2020

28 sek

112 Wörter

1. Corona-LVO-Änderungsverordnung | Zum dauerhaften Schutz gegen das Coronavirus in MV

Niklot-Statue am Schweriner Schloss, Foto: TMV/Werk3

Die Verordnung der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern über Maßnahmen zum dauerhaften Schutz gegen das neuartige Coronavirus ist veröffentlicht worden. Unter anderem sind für die Beherbergung folgende Auflagen umzusetzen: Ab dem 25. Mai 2020 ist die Tagesauslastung bei gewerblichen Betrieben a.) für Hotels, Pensionen, Gasthöfe, Ferienunterkünfte, Jugendherbergen und Gruppenunterkünfte auf jeweils insgesamt 60 Prozent der Betten, b.) für Campingbetriebe auf 60 Prozent der Schlafgelegenheiten zu begrenzen. 

Weitere Informationen:

Download: Erste Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Verordnung zum dauerhaften Schutz gegen das neuartige Coronavirus in Mecklenburg-Vorpommern (pdf, 182 kb)

 

 

Tourismusverband Mecklenburg-Vorpommern

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