09.04.2020
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Schwesig: "Es ist wichtig, dass auch zu Ostern die Regeln des Kontaktverbotes eingehalten werden"
Über Ostern gelten in Mecklenburg-Vorpommern besondere Regeln für Reisen und Ausflüge ins Land. Ministerpräsidentin Manuela Schwesig sagte vor dem Osterfest: "Es ist wichtig, dass auch zu Ostern die Regeln des Kontaktverbotes eingehalten werden. Niemand muss deshalb auf seinen Osterspaziergang verzichten. Wir empfehlen allerdings allen Bürgerinnen und Bürgern, dieses Jahr zu Ostern zuhause zu bleiben, den Osterspaziergang in der näheren Umgebung zu machen und auf Reisen, Ausflüge und Familienbesuche nach Möglichkeit zu verzichten. Und wir bitten zugleich um Verständnis, dass wir zu Ostern einige zusätzliche Regeln aufgestellt haben. Bitte schützen Sie sich und auch andere!"
Für den Zeitraum von Freitag, 10. April 2020, 0.00 Uhr bis Montag, 13. April 2020, 24.00 Uhr, ist es den Einwohnerinnen und Einwohnern Mecklenburg-Vorpommerns untersagt, tagestouristische Ausflüge zu den Ostseeinseln (Usedom, Rügen, Hiddensee, Poel, Halbinsel Fischland Darß Zingst), in das Gebiet der an der Ostsee gelegenen Städte und Gemeinden, einschließlich der Sund- und Boddengewässer sowie der Haffe und Wieken, in die Stadt Waren an der Müritz, in die Ämter Malchow, Malchin am Kummerower See, Mecklenburgische Kleinseenplatte, Röbel-Müritz, Seenlandschaft Waren und die Gemeinde Feldberger Seenlandschaft zu unternehmen.
Touristische Reisen aus den anderen Bundesländern nach Mecklenburg-Vorpommern sind bereits seit dem 18. März 2020 untersagt. Dies gilt auch für Tagesausflüge. Familienbesuche sind nur innerhalb der Kernfamilie – Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Lebensgefährten, Kinder, Eltern und Großeltern – möglich.