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Besondere Regelungen für die Ostertage in MV beschlossen

09.04.2020

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Schwesig: "Es ist wichtig, dass auch zu Ostern die Regeln des Kontaktverbotes eingehalten werden"

Über Ostern gelten in Mecklenburg-Vorpommern besondere Regeln für Reisen und Ausflüge ins Land. Ministerpräsidentin Manuela Schwesig sagte vor dem Osterfest: "Es ist wichtig, dass auch zu Ostern die Regeln des Kontakt­verbotes eingehalten werden. Niemand muss deshalb auf seinen Oster­spazier­gang verzichten. Wir empfehlen allerdings allen Bürgerinnen und Bürgern, dieses Jahr zu Ostern zuhause zu bleiben, den Oster­spazier­gang in der näheren Umgebung zu machen und auf Reisen, Ausflüge und Familien­besuche nach Möglich­keit zu verzichten. Und wir bitten zugleich um Verständnis, dass wir zu Ostern einige zusätzliche Regeln aufgestellt haben. Bitte schützen Sie sich und auch andere!"

Tagestouristische Ausflüge an bestimmte Orte sind untersagt

Für den Zeitraum von Freitag, 10. April 2020, 0.00 Uhr bis Montag, 13. April 2020, 24.00 Uhr, ist es den Einwohnerinnen und Einwohnern Mecklen­burg-Vor­pom­merns untersagt, tages­touris­tische Ausflüge zu den Ostsee­inseln (Usedom, Rügen, Hiddensee, Poel, Halbinsel Fischland Darß Zingst), in das Gebiet der an der Ostsee gelegenen Städte und Gemeinden, einschließlich der Sund- und Bodden­gewässer sowie der Haffe und Wieken, in die Stadt Waren an der Müritz, in die Ämter Malchow, Malchin am Kummerower See, Mecklen­burgische Klein­seen­platte, Röbel-Müritz, Seen­land­schaft Waren und die Gemeinde Feld­berger Seen­landschaft zu unternehmen.

Touristische Reisen aus den anderen Bundes­ländern nach Mecklenburg-Vorpommern sind bereits seit dem 18. März 2020 untersagt. Dies gilt auch für Tages­ausflüge. Familienbesuche sind nur innerhalb der Kernfamilie – Ehegatten, eingetragene Lebens­partner, Lebens­gefährten, Kinder, Eltern und Großeltern – möglich.