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DEHOGA Umfrage zu den Hilfsmaßnahmen des Bundes und der Länder

08.04.2020

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6 min

8 von 10 Betriebsinhabern aus Hotellerie und Gastronomie in Mecklenburg-Vorpommern halten die bisherigen staatlichen Hilfen nicht für ausreichend. Die Corona-Soforthilfe ist für die Unternehmen zu gering. Die geförderten Liquiditätsdarlehen bereiten der Branche zum Teil massive Probleme. Gut funktioniert dagegen das Instrument der Kurzarbeit. Dies sind die wichtigsten Ergebnisse der DEHOGA-Umfrage zu den Auswirkungen der Coronakrise in der Branche und zur Wirksamkeit von Hilfsinstrumenten in Mecklenburg-Vorpommern.

+++ 8 von 10 Betriebsinhabern aus Hotellerie und Gastronomie in Mecklenburg-Vorpommern halten die bisherigen staatlichen Hilfen nicht für ausreichend. Die Corona-Soforthilfe ist für die Unternehmen zu gering. Die geförderten Liquiditätsdarlehen bereiten der Branche zum Teil massive Probleme. Gut funktioniert dagegen das Instrument der Kurzarbeit. Dies sind die wichtigsten Ergebnisse der DEHOGA-Umfrage zu den Auswirkungen der Coronakrise in der Branche und zur Wirksamkeit von Hilfsinstrumenten in Mecklenburg-Vorpommern.+++

An der Umfrage haben sich im Zeitraum 27. März bis 3. April landesweit etwa 200 Mitgliedsbetriebe und damit 15 Prozent aller Mitglieder aus MecklenburgVorpommern beteiligt. Auffallend und erfreulich ist die hohe Teilnahme von Kleinbetrieben: Jeder zweite Betrieb, der mitgemacht hat, hat weniger als 11 Mitarbeiter. Dieser hohe Kleinbetriebsanteil spiegelt die tatsächlichen Verhältnissen in der Branche wider. Das verleiht den Ergebnissen hohe Repräsentativität und Glaubwürdigkeit. „Ich bedanke mich bei Allen, die bei der Umfrage mitgemacht haben, sage herzlichen Dank“, erklärt DEHOGA MV Präsident Lars Schwarz. „Die Umfrageergebnisse stärken unsere politische Arbeit und unterstreichen unsere Argumente.“

Das Wichtigste: 80 Prozent der befragten Unternehmen gaben an, dass die bisherigen staatlichen Hilfen nicht ausreichen, um ihren Betrieb sicher durch die Krise zu führen – ein aus Sicht des DEHOGA MV alarmierendes Ergebnis. Dabei gibt es bei den einzelnen Hilfsinstrumenten Unterschiede:

Soforthilfe: Stark nachgefragt, aber in Teilen zu kompliziert und zu niedrig
 

88 Prozent der Umfrageteilnehmer haben Corona-Soforthilfe beantragt oder planen, dies zu tun. Rund 33 Prozent der Betriebe, die Soforthilfe beantragt haben, hatten Probleme. Mehr als die Hälfte von ihnen (54 Prozent) bemängelt die lange Bearbeitungszeit, jeder dritte empfand die Antragsstellung als zu kompliziert und zu bürokratisch, jeder fünfte Antragssteller hatte Probleme mit der überlasteten Webseite bzw. Hotline des Landesförderinstitutes Mecklenburg-Vorpommern. Lars Schwarz dazu: „ Natürlich möchte ich der Landesregierung für die schnelle und unkomplizierte Entscheidung zu den Unterstützungsmaßnahmen danken. Rückmeldungen aus der Branche signalisieren, dass erste Soforthilfen ausgezahlt wurden. Diese Rückmeldungen zeigen allerdings auch, dass die Maßnahmen aus Sicht, der zuerst und am stärksten betroffenen Branche nur ein erster Schritt sein können.“

„Das ist nicht verwunderlich, denn dass die Soforthilfe in fast allen Fällen nicht ausreicht, um den nötigsten Liquiditätsbedarf für die Betriebe auch nur annähernd zu denken, geht aus der Umfrage glasklar hervor“, so Schwarz weiter. Gefragt nach dem „absoluten betrieblichen Minimum an Liquidität pro Monat“, ergaben sich folgende Durchschnittswerte:

Betriebe mit

  • 0 - 5 Beschäftigten: 10.200 Euro pro Monat
  • 6 - 10 Beschäftigten: 17.800 Euro pro Monat
  • 11 - 24 Beschäftigten: 31.800 Euro pro Monat
  • 25 - 49 Beschäftigte: 73.500 Euro pro Monat
  • 50 - 100 Beschäftigte: 191.300 Euro pro Monat

Zum Vergleich: Die Corona-Soforthilfe, die in Mecklenburg-Vorpommern Hilfsleistungen des Landes und des Bundes bündelt, liegt – bezogen auf drei Monate – bei einmalig maximal 9000 Euro für Betriebe mit bis zu 5 Beschäftigten, bei einmalig maximal 15.000 Euro für Betriebe bis 10 Beschäftigte, bei einmalig maximal 25.000 Euro für Betriebe bis 24 Beschäftigte, bei einmalig maximal 40.000 Euro für Betriebe bis 49 Beschäftigte und bei einmalig maximal 60.000 Euro für Betriebe bis 100 Beschäftigte. „Diese Abweichungen zeigen deutlich, dass die Corona-Soforthilfe bei Weitem nicht ausreicht. Damit kommen unsere Betriebe – egal welcher Größenklasse – nicht durch die Krise. Der durchschnittliche minimale Liquiditätsbedarf liegt deutlich über der Höhe der maximal möglichen Soforthilfe-Zahlungen“, kommentiert Präsident Schwarz. Dies unterstreiche die dringende Notwendigkeit eines staatlichen Rettungsfonds für das Gastgewerbe, den der DEHOGA mit Nachdruck einfordert.

Rückzahlbaren Corona-Liquiditätshilfen: Auch hier gibt es Probleme
 

Die Umfrage verdeutlicht: Bei den rückzahlbaren Corona-Liquiditätshilfen gibt es Probleme. Nur 17 Prozent der Umfrageteilnehmer haben bereits staatlich geförderte Kreditprogramme in Anspruch genommen bzw. beantragt, immerhin 43 Prozent planen noch, dies zu tun. Die Hauptrolle spielen dabei erwartungsgemäß die KfW-Sonderprogramme des Bundes (64 Prozent), die aktuell bessere Konditionen bzw. höhere staatliche Besicherungen bieten als die Kreditprogramme der Bürgschaftsbanken. Präsident Schwarz sagt: „Doch mehr als die Hälfte der Umfrageteilnehmer (55 Prozent) stoßen bei der Kreditbeantragung auf zum Teil schwere Probleme. Die drei am häufigsten genannten Gründe dafür sind zu hohe Hürden bei der Kreditwürdigkeitsprüfung, mangelnde Informationen bzw. Kenntnisse der Hausbank über angebotene Förderungen und zu komplizierte bzw. bürokratische Antragsstellung. Aus Sicht des DEHOGA MV ist es zu begrüßen, dass das Land für Betriebe aller Größenklassen bis 249 Beschäftigten rückzahlbare Zuwendung als Liquiditätshilfen zur Verfügung zur Verfügung stellt. Unlängst hat die Bundesregierung den „KfW-Schnellkredit“ für den Mittelstand auf den Weg gebracht. Dieser Schnellkredit ist eine wertvolle Liquiditätshilfe.“

Schwarz konstatiert weiter: „Was uns darüber hinaus mit Sorge umtreibt, ist die unterschiedliche Vorgehensweise der Banken im Land. Gibt es einerseits Banken, die lösungsorientiert den Unternehmen in dieser existentiellen Krise zur Seite stehen, so gibt es auf der anderen Seite aber auch Kreditinstitute, die restriktiv und wenig lösungsorientiert agieren. So werden hier bspw. Kreditzusagen verwehrt oder Stundung von Zins und Tilgung abgelehnt. Diese Situation ist für kleine wie große Betriebe existenzbedrohend und kann so nicht hingenommen werden.“

Kurzarbeitergeld: Ein geeignetes Krisenabwehr-Instrument
 

Dass die Senkung der Personalkosten in der Krise für die beschäftigungsintensivste Branche Gastgewerbe oberste Priorität hat, überrascht nicht: 16 Prozent der Umfrageteilnehmer mussten bereits Mitarbeiter entlassen. Positiv und vom Umfang her überraschend ist hingegen, dass zahlreiche Betriebe Entlassungen vermeiden konnten, indem sie das Instrument des Kurzarbeitergeldes nutzen. Immerhin 84 Prozent der Befragten gaben an, dass sie das Krisenhilfeinstrument Kurzarbeit nutzen wollen.

Rund 20 Prozent aller Umfrageteilnehmer schilderten Probleme bei der Beantragung des Kurzarbeitergeldes – meist lagen diese in der schwierigen Erreichbarkeit der Arbeitsagentur und/oder in der zu langen Bearbeitungszeit begründet. Aus Sicht des DEHOGA MV stellt Lars Schwarz fest: „Das Krisenhilfeinstrument Kurzarbeitergeld ist im Gastgewerbe angekommen. Hierzu haben die politischen Anstrengungen zur Vereinfachung der Bedingungen, aber auch die aktive Information des DEHOGA für Betriebe in vielen Fällen beigetragen.“

Gleichzeitig dankt Präsident Schwarz den Beschäftigten im Gastgewerbe: „Unsere Beschäftigten sind ein ganz fundamentaler Erfolgsfaktor. Ohne die Zustimmung der Mitarbeiter, die eine entsprechende Vereinbarung unterschreiben müssen, ist Kurzarbeit in aller Regel nicht möglich. Dass die Kurzarbeit von unseren Betrieben jetzt so intensiv genutzt werden kann, ist ein Beleg für die Vernunft und die Solidarität unserer Beschäftigten. Der DEHOGA MV dankt ausdrücklich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihre konstruktive Haltung beim Thema Kurzarbeitergeld. Nur in gemeinsamer Kraftanstrengung ist die Krise zu meistern.“

Wir kämpfen weiter
 

Wichtiger Bestandteil der Umfrage waren auch Fragen, bei denen Teilnehmer freie Antworten formulieren konnten – nicht zuletzt die wichtige Frage „Welche weitere Unterstützung erwarten die Unternehmer von der Politik“. Schwarz sagt dazu: „Verständlicherweise laut war der Ruf nach weiteren staatlichen Hilfszahlungen oder nach Beschleunigung von Liquiditätshilfen und Kreditvergaben. Natürlich kam auch die Forderung nach der Einführung des 7 prozentigen Mehrwertsteuersatzes für Speisen in der Gastronomie. Dieser Ansatz ist für mich mehr als logisch und nachvollziehbar, läge doch in einer Absenkung die Chance, die in Zeiten der Krise ausgereichten Kredite, nach der Krise auch zurückzahlen zu können. Ich kann dieses zentrale politisches Anliegen des DEHOGA nur ausdrücklich betonen und eine politische Umsetzung als dringendes Gebot für die unmittelbare Zeit nach der Krise anmahnen.“

Abschließend ruft der Präsident des DEHOGA MV der gesamten Branche zu: „Lassen Sie sich bitte nicht unterkriegen. Das Gastgewerbe ist eine robuste Branche. Bitte nutzen Sie alle Möglichkeiten der staatlichen Unterstützung – für sich, für Ihren Betriebe und für Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Sie können sich darauf verlassen. Wir nehmen die Umfrageergebnisse als Ansporn für die weitere politische Arbeit. Schon heute erarbeiten wir Empfehlungen, wie eine Start nach dem Shutdown aus Sicht der Branche funktionieren könnte. Doch zunächst bitte ich Sie alle – Bitte bleiben Sie gesund!