17.09.2021
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Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern hat im Gesetz- und Verordnungsblatt MV Nr. 59 vom 16. September 2021 die Änderungen der Corona-Landesverordnung MV veröffentlicht.
Darin neu geregelt ist die risikogewichtete Einstufung des COVID-19-Infektionsgeschehens des Landesamtes für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern. Wesentlicher Maßstab hierfür ist insbesondere die Anzahl der in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in ein Krankenhaus aufgenommenen Personen je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen des Landkreises oder der kreisfreien Stadt (Sieben-Tage-Inzidenz der Hospitalisierten). Weitere Indikatoren sind die Anzahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen des Landkreises oder der kreisfreien Stadt (Sieben-Tage-Inzidenz der COVID-19 Fälle), die verfügbaren intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten (ITS-Auslastung) und die Anzahl der gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpften Personen. Hinsichtlich der durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern anzusetzenden Schwellenwerte gilt die Anlage I der Corona-Landesverordnung MV (Schwellenwerte für die Indikatoren der risikogewichteten Einstufung des COVID-19-Infektionsgeschehens).
Die aktuelle risikogewichtete Einstufung wird unter www.lagus.mv-regierung.de/Gesundheit/InfektionsschutzPraevention/Daten-Corona-Pandemie veröffentlicht.
Download: Änderung der Corona-Landesverordnung Mecklenburg-Vorpommern (Gesetz- und Verordnungsblatt für Mecklenburg-Vorpommern Nr. 59)