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Nur noch Basis-Corona-Schutzmaßnahmen ab 28. April 2022

26.04.2022

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Durch die Änderungsverordnung wird die Corona-LVO M-V bis zum 26. Mai verlängert.

Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport © Nur noch Basis-Schutzmaßnahmen ab 28. April

Die Corona-Hotspot-Regelungen laufen zum 27. April aus, teilte Gesundheitsministerin Stefanie Drese nach der Sitzung des Landeskabinetts am 26. April 2022 mit.

„Die Corona-Lage hat sich in den vergangenen Wochen in allen Landkreisen und den beiden kreisfreien Städte entspannt. Das Infektionsgeschehen ist rückläufig, ebenso die Inzidenzen in den Krankenhäusern und auf den Intensivstationen. Deshalb ist jetzt der richtige Zeitpunkt für die Aufhebung der Hotspot-Regelungen“, verdeutlichte Drese.

Der Landtag hatte in seiner Sitzung am 25. April 2022 den Beschluss zur Feststellung einer epidemischen Lage aufgrund der deutlich entspannten Corona-Lage nicht verlängert. Damit entfallen automatisch die Hotspot-Regelungen in der Corona-Landesverordnung und es gelten nur noch die nach dem Infektionsschutzgesetz zulässigen Basis-Schutzmaßnahmen. Damit ist auch der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Greifswald vom 22. April 2022 berücksichtigt.

Ministerin Drese erinnerte gleichzeitig an die schwierige Situation in Mecklenburg-Vorpommern im März. „Wir hatten ein dynamisches Pandemiegeschehen mit den bundesweit höchsten Inzidenzen und eine enorme Belastung, in Teilen sogar Überlastung der Krankenhäuser durch ein sehr hohes Patientenaufkommen. Hinzu kam eine große Anzahl an infizierten und nicht einsatzfähigen Beschäftigten. Zeitweilig mussten sogar Notaufnahmen geschlossen werden“, so Drese.

In dieser Phase trat zum 20. März das neue Infektionsschutzgesetz „mit nicht ausreichenden Schutzmaßnahmen, zu unkonkreten Vorgaben und kompliziert umsetzbaren Regelungen“ in Kraft. „Dieses Bundesgesetz kam zum falschen Zeitpunkt und hat den Ländern die Arbeit enorm erschwert.“, sagte die Ministerin.  

Drese: „Ich bin fest überzeugt davon, dass Landesregierung und Landtag mit ihrem konsequenten Handeln und der Beibehaltung bestimmter Schutzmaßnahmen über den 20. März hinaus dazu beigetragen haben, dass die Corona-Situation in unserem Land nicht komplett außer Kontrolle geraten ist. Wir haben damit Menschen geschützt und die Krankenhäuser entlastet.“

Nachdem durch das OVG-Urteil bereits seit dem Wochenende in vielen Einrichtungen bzw. bei vielen Angeboten keine Masken- und Testpflichten mehr besteht, entfallen ab dem 28. April auch die übrigen Masken- und Testpflichten. „Dazu gehören die Testpflicht für Ungeimpfte bei der Anreise in Hotels, die 2G-Plus-Regelung in Diskotheken und Clubs sowie die Maskenpflicht in Kinos, Theatern und Museen“, so Drese.

Nach Auslaufen der Hotspot-Regelungen verbleiben ab dem 28. April aber als Basis-Schutzmaßnahmen:

  • die Maskenpflicht im ÖPNV
  • die Maskenpflicht für Besucher/innen in Krankenhäusern, Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen (sofern vulnerable Gruppen gefährdet sind)
  • 3G-Testverpflichtungen unter anderem für Besucherinnen und Besucher in Krankenhäusern und voll- bzw. teilstationären Pflegeeinrichtungen

Drese: „Corona lässt sich natürlich nicht durch Gesetze und Verordnungen beenden. Wichtig bleiben Vernunft, Verantwortungsbewusstsein und Rücksichtnahme eines jeden Einzelnen. Wir empfehlen deshalb in Innenbereichen, vor allem dort, wo Abstände nicht eingehalten werden und sich vulnerable Gruppen aufhalten, weiterhin einen Maskenschutz zu tragen. Mein Dank geht an alle, die diese Rücksichtnahme zeigen bzw. sich selbst schützen.“

Download: Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Landesverordnung (Corona-LVO M-V)