MV tut gutMV tut gutMV tut gut

Testpflicht wird ausgeweitet – Tourismusunternehmen sollten Testangebot für Kunden prüfen

18.08.2021

1

1 min

Tests unter www.mv-gegen-corona.de/test-informationen bestellbar

Vorbereitung eines Corona-Antigen-Schnelltests, Foto: unsplash/Mufid Majnun

Wie auf der Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 10. August 2021 beschlossen, gelten im Sinne der 3G-Regel (Zutritt nur für geimpfte, genesene oder getestete Personen) spätestens ab 23. August 2021 für alle Personen, die weder vollständig geimpft oder genesen sind, wieder erweiterte Testpflichten in vielen Innenbereichen. Damit soll der weitere Anstieg der Infektionszahlen in Deutschland vermieden oder zumindest gebremst werden. Diese Testpflichten bestehen unter anderem bei Veranstaltungen, bei Restaurantbesuchen, in Kinos und Theatern oder auch beim Friseur und der Kosmetik, wenn ein Kreis oder eine kreisfreie Stadt drei Tage in Folge den Warnwert „Orange“ auf der Corona-Ampel erreicht. Auch bei Urlaubsreisen muss neben dem Test bei Anreise dann auch zwei Mal die Woche von Ungeimpften und Nicht-Genesenen ein negativer Corona-Test vorgelegt werden.

Die Infrastruktur aus öffentlichen oder privaten Testzentren ist bundesweit und auch in Mecklenburg-Vorpommern aufgrund der in vielen Bereichen zuletzt ausgesetzten Testerfordernis sowie aufgrund der verringerten Abrechnungsmöglichkeiten deutlich zurückgegangen. Es ist auch nicht davon auszugehen, dass sie über ein Basisangebot hinaus wieder hochgefahren werden wird und kann. In Mecklenburg-Vorpommern besteht für alle Dienstleister bzw. Anbieter touristischer Leistungen jedoch weiter die vergleichsweise umstandsarme Möglichkeit, nicht geimpften bzw. genesenen Gästen oder Kunden „begleitete Selbsttests“ anzubieten. Diese können den Gästen oder Kunden ganz oder anteilig in Rechnung gestellt oder alternativ vom Dienstleister getragen werden.

Wir möchten Sie aus Anlass der erneut geänderten Rahmenbedingungen bitten zu prüfen, inwieweit Sie Ihren Kunden oder Gästen bei Bedarf ein Testangebot machen wollen und können. Alle nötigen Informationen zum Testen sowie auch Bestellmöglichkeiten finden Sie weiterhin auf der Website www.mv-gegen-corona.de.