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Umgang mit Urlaubern aus inländischen Risikogebieten

24.06.2020

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2 min

Aktuelle Informationen des Landkreises Vorpommern-Rügen

Laut der aktuellen Landesverordnung zum dauerhaften Schutz gegen das neuartige Coronavirus dürfen Gäste aus inländischen Risikogebieten nur unter bestimmten Voraussetzungen anreisen. Risikogebiete sind demnach Landkreise, die in den letzten 7 Tagen mehr als 50 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner feststellen konnten. Welche Landkreise betroffen sind, veröffentlicht das Robert-Koch-Institut tagesaktuell auf dieser Karte.

Der Landkreis Vorpommern-Rügen informierte aktuell nochmal konkret über den Umgang mit Urlaubern aus den Risikogebieten:

"Die Reise nach MV für Gäste aus inländischen Risikogebieten ist in zwei Paragraphen der Verordnung geregelt: § 4 richtet sich an die Betreiber von Beherbergungsstätten, denen es untersagt ist, Gäste zu beherbergen, denen nach § 5 eine Einreise oder ein Aufenthalt verboten ist. Die Betreiber sind verpflichtet, die Gäste spätestens am Tag vor der Anreise darauf hinzuweisen und dies zu dokumentieren. [...]

Besagter § 5 regelt die Reise nach MV und richtet sich in dieser Weise an die Gäste: Ein Reiseverbot in das Gebiet des Landes Mecklenburg-Vorpommern besteht für Personen, die aus einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt einreisen oder darin ihren Wohnsitz haben, in dem in den letzten sieben Tagen vor der Einreise die Zahl der Neuinfektionen laut der Veröffentlichung des Robert-Koch-Institut pro 100.000 Einwohner höher als 50 ist, es sei denn sie verfügen über ein ärztliches Zeugnis in deutscher oder in englischer Sprache, welches bestätigt, dass keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARSCoV-2 vorhanden sind, welches der zuständigen Behörde auf Verlangen unverzüglich vorzulegen ist. Dieses ärztliche Zeugnis muss sich auf eine molekularbiologische Testung auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 stützen, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem sonstigen durch das Robert Koch-Institut veröffentlichten Staat durchgeführt und höchstens 48 Stunden vor Einreise in die Bundesrepublik Deutschland vorgenommen worden ist. Das ärztliche Zeugnis ist für mindestens 14 Tage nach Einreise aufzubewahren.

Dieses hier erwähnte ärztliche Zeugnis geht also, entgegen einzelner Berichtserstattungen, über ein negatives Testergebnis hinaus. Personen aus inländischen Risikogebieten, die ein solches Zeugnis nicht vorweisen können, müssen das Land MV laut geltender VO unverzüglich verlassen.

Für bereits angereiste Gäste, deren Heimatregion als Risikogebiet ausgewiesen wird, ist der Zeitpunkt der Einreise maßgeblich, d.h. wenn am Tag vor der Reise nach MV/ der Ankunft des Gastes dessen Heimatregion nicht als Risikogebiet ausgewiesen war, sind seine Einreise und sein Aufenthalt in MV rechtskonform im Sinne der geltenden VO. Gleiches gilt für eine Klassifizierung des Heimatgebietes am Anreisetag. Gäste, die bereits angereist sind, müssen also weder abreisen noch nachträglich getestet werden, wenn ihre Heimatregion während ihres Aufenthaltes bei uns als Risikogebiet eingestuft wird. Dies soll auf Landesebene einheitlich umgesetzt werden.

Das Gesundheitsamt des Landkreises Vorpommern-Rügen hat in Hinblick auf die Verordnung keinen Ermessensspielraum, folglich gilt weiterhin und im Sinne des Schutzes aller unserer Gäste - aber auch unserer eigenen Bevölkerung - dass Gäste aus Risikogebieten ohne ärztliches Zeugnis bei der Anreise abgewiesen werden müssen. Eine abweichende Regelung, etwa durch Erstellung ärztlicher Zeugnisse vor Ort, bedarf einer entsprechenden Gesetzesänderung auf Landesebene." Quelle: Information des Landkreises Vorpommern-Rügen an den Tourismusverband Rügen e. V. mit Bitte um Verteilung, 24.06.2020