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Rügen informiert zum Coronavirus

02.11.2020

28

19 min

20. April

Sonnenaufgang auf der Insel Rügen.

Anhaltendes Reiseverbot

Hier finden Sie die aktuelle Corona-Landesverordnung.

Seit dem 02. November 2020 und vorerst befristet bis zum 11. Mai 2021 gilt ein deutschlandweites Verbot für private Urlaubsreisen. Übernachtungsangebote werden nur noch für notwendige und nicht touristische Zwecke zur Verfügung gestellt. Tagesreisen nach Mecklenburg-Vorpommern sind nicht gestattet.

02. November

Reiseverbot im November 2020

Ab dem 02. November 2020 und vorerst befristet bis zum 30. November 2020 gilt ein deutschlandweites Verbot für private Urlaubsreisen. Übernachtungsangebote werden nur noch für notwendige und nicht touristische Zwecke zur Verfügung gestellt. Tagesreisen nach Mecklenburg-Vorpommern sind nicht gestattet.

Bezüglich der An- und Abreiseregeln sieht die Landesregierung Folgendes vor: 

  • Neue Anreisen zu touritischem Zweck sind vom 02. November bis zum 30. November untersagt.
  • Gäste, die sich am 2. November bereits in der Ferienunterkunft befinden, müssen nicht direkt am 02. November abreisen. Die Abreise muss bis einschließlich dem 05. November angetreten werden. Voraussetzung ist, dass die Buchung bis einschließlich dem 30. Oktober 2020 getätigt wurde.
  • Gäste, die Ihren Aufenthalt erst ab dem 31. Oktober buchen, müssen am 02. November abreisen.

Da über viele Fälle in dieser Übergangszeit wieder individuell entschieden werden muss, bitten wir Sie, sich mit Ihren betroffenen Gästen in Verbindung zu setzen und gemeinsam zu einer Einigung im Umgang mit eventuell notwendigen Stornierungen zu kommen. Umbuchungen oder Gutscheine sind nach wie vor eine gute Möglichkeit, Ihre Einnahmen weitestgehend zu sichern und dem Gast zu signalisieren, dass er bald wieder herzlich willkommen ist. Bitte informieren Sie Vermittlungsagenturen rechtzeitig über Stornierungen, damit Ihnen keine Provisionsgebühren in Rechnung gestellt werden.

13. Oktober

Aktuelle Regelungen zum Umgang mit Gästen

Umgang mit Gästen aus NICHT-Risikogebieten

Gäste, die nicht in einem Risikogebiet leben, dürfen Ihre Reise nach Mecklenburg-Vorpommern antreten. Ein vorheriger Corona-Test sowie eine Quarantäne vor Ort sind nicht erforderlich.  

Wenn Gäste im Rahmen ihrer Anreise durch ein Risikogebiet reisen, sind sie ebenfalls nicht quarantänepflichtig.

Umgang mit Gästen aus Risikogebieten

Die Einreise aus Risikogebieten ist rechtlich möglich. Allerdings müssen folgende Punkte beachtet werden: 

  • Bei Anreise aus einem Risikogebiet muss sich der Gast direkt nach Ankunft in eine 14-tägige Quarantäne begeben. 
  • Um die Quarantäne zu verkürzen, ist ein negativer Corona-Test notwendig, der bei Anreise nicht älter als 48 Stunden ist. Zudem ist ein weiterer negativer Test nach 5 bzw. 7 Tagen notwendig. 
  • Die rechtliche Grundlage ist im Falle einer Stornierung individuell zu prüfen und richtet sich nach den jeweiligen AGB. Eine einvernehmliche Lösung zwischen Gast und Gastgeber (Gutschein, Kostenerstattung, Umbuchung) sollte hier immer angestrebt werden. 

26. Juni

FAQs zum Umgang mit Gästen aus Risikogebieten

Der Landkreis Vorpommern-Rügen hat seine Webseite um FAQs zum Umgang mit Gästen aus inländischen Risikogebieten ergänzt.

Die FAQs finden Sie hier.

24. Juni

Aktuelle Informationen des Landkreises Vorpommern-Rügen zum Umgang mit Gästen aus Risikogebieten

  • Als Unterkunftsbetreiber sind Sie verpflichtet, die Gäste aus Risikogebieten spätestens am Tag vor der Anreise schriftlich zu informieren, dass eine Beherbergung nicht gestattet ist.
  •  Die einzige Ausnahme für eine Anreise der Gäste ist ein ärztliches Zeugnis, welches keine Infektion mit dem Coronavirus bestätigt. Dieses Zeugnis muss auf einem negativen Testergebnis basieren (eine Mitteilung über das negative Testergebnis reicht nicht aus) und darf vor Einreise nicht älter als 48 Stunden sein.

Die ausführlichen Informationen des Landkreises Vorpommern-Rügen finden Sie hier.

15. Juni

Neue Lesefassung der Corona-LVO Mecklenburg-Vorpommern mit Stand vom 12. Juni veröffentlicht 

www.landesrecht-mv.de

04. Juni 

Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket: Koalitionsausschuss einigt sich auf 130-Milliarden-Euro-Paket

Das Konjunkturpaket sieht unter anderem Überbrückungshilfen für kleinere und mittlere Unternehmen in Höhe von insgesamt und maximal 25 Milliarden vor. Die Überbrückungshilfe soll für die Monate Juni bis August gewährt werden und unter anderem dem Hotel- und Gaststättengewerbe zugute kommen. 

Zum Download: Ergebnis Koalitionsausschuss 3. Juni 2020

Vierte Corona-LVO-Änderungsverordnung zum dauerhaften Schutz gegen das neuartige Coronavirus in Mecklenburg-Vorpommern

Hier zum Download

29. Mai

Sicherer Tourismus: Notfallplan für Unterkunftsanbieter

Hier zum Download

28. Mai

Ergänzende Branchenübersicht des Landkreises: Wer darf öffnen?

Ergänzende Übersicht von Branchen, die aufgrund der Verordnung der Landesregierung zum dauerhaften Schutz gegen das neuartige Coronavirus in Mecklenburg-Vorpommern geöffnet oder geschlossen sind. Unter dem folgenden Link finden Sie eine detaillierte Zusammenstellung zum Thema "geöffnet" oder "geschlossen" inklusive Verweis auf die jeweilige Rechtsquelle:

27. Mai

Landesregierung veröffentlicht Lesefassung der Corona-LVO mit Stand vom 20. Mai

Hier einsehbar: www.landesrecht-mv.de

20. Mai

Handlungsempfehlungen für Unterkunftsanbieter bei Auftreten akuter Atemwegssymptomatik (Verdacht auf COVID-19) bei Gästen

Der Landkreises Vorpommern-Rügen möchte den Kurverwaltungen, Beherbergungsbetrieben und all denen, die mit dem Start des Tourismus in unserem Land auf die Frage: „Was ist zu tun, wenn ein Gast eine Infektion mit dem Corona-Virus befürchtet?“ vorbereitet sein möchten, eine Handlungsempfehlung des Landesamtes für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern (LAGuS) an die Hand geben. In dem beigefügten Flussschema finden Sie alle wichtigen Informationen, wie sich Gastgeber und Gäste in einem solchen Fall verhalten sollten.

https://www.lk-vr.de/media/custom/3034_1454_1.PDF?1589988081

19. Mai

Kabinett beschließt weitere Lockerungen im Rahmen der Corona-Schutz-Maßnahmen

Die Landesregierung hat am Dienstag im Kabinett zahlreiche weitere Lockerungen im Rahmen der Corona-Verordnung getroffen. Hierzu zählen ab dem 25. Mai beispielsweise die Öffnung der Rehakliniken, die Öffnung von Kinos sowie die Öffnung von im Freien angelegten öffentlichen Badeanstalten im Sinne von Freibädern sowie Schwimm- und Badeteichen mit Wasseraufbereitung. Darüber hinaus hat das Kabinett Erleichterungen für Einreisen aus dem europäischen Ausland nach Mecklenburg-Vorpommern im Rahmen der Quarantäneverordnung beschlossen. Gaststätten dürfen statt bis 21 Uhr nun auch bis 23 Uhr öffnen. Zur Pressemitteilung.

15. Mai

Gesundheitsamt des Landkreises Vorpommern-Rügen mit Coronabedingten Regelungen für Veranstaltungen: Weiterlesen.

13. Mai

Corona-LVO-Änderungsverordnung

Hier zum Download

11. Mai

Schutzstandards für die Branche

Aktuelle Schutzstandards für Gastronomie, Hotels, Pensionen und Gasthöfe, Campingbetriebe, Ferienunterkünfte (Ferienwohnungen, Ferienhäuser, Ferienzimmer), Jugendherbergen und Gruppenunterkünfte und Bootscharter, Marinas und Sportboothäfen sowie weitere Orientierungshilfen für Tourist-Informationen, Museen, Galerien und Ausstellungen, Badegewässer und Schwimmbäder. Hier zur Übersicht

8. Mai

Landesregierung beschließt MV-Plan 2.0

Die Landesregierung hat sich in ihrer Klausurtagung am 7. Mai auf einen MV-Plan zur schrittweisen Lockerung der Maßnahmen zum Schutz vor dem Corona-Virus verständigt. Zum MV-Plan im Detail: https://www.regierung-mv.de/static/Regierungsportal/Ministerpräsidentin%20und%20Staatskanzlei/Dateien/pdf-Dokumente/MV-Plan.pdf 

5. Mai

Schutzstandards Gastronomie | Stand: 05. Mai 2020

Sicherer Tourismus: 8 Regeln für Mecklenburg-Vorpommern sowie Standards für die Gastronomie auf Grundlage der „SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

Download: https://tourismus.mv/fileadmin/Media/TMV_aktuell/Schutzstandards-Gastronomie-MV_2020-05-05.pdf

4. Mai

Landesregierung verkündet Lockerungen im Tourismus und in der Gastronomie

  • Gaststätten können ab dem 9. Mai unter besonderen Regeln öffenen
  • Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze können ab dem 18. Mai für Gäste aus MV wieder öffnen
  • Ab dem 25. Mai können auch Besucher aus anderen Bundesländern Urlaub in MV machen (bei einer Kapazitätsgrenze von 60 Prozent)

Zur gestrigen Pressekonferenz auf der Facebook-Präsenz der Staatskanzlei: https://de-de.facebook.com/StaatskanzleiMV/videos/598385117760476/

30. April

Dritte Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Schutz-VO MV

Enthalten ist unter anderem die Regelung zu Zweitwohnungsbesitzern sowie Dauercampern ab Seite 204. Zur Verordnung

29. April

Glawe: Unterstützung für Ausbildungsbetriebe, um Lehrlinge zu halten

Betriebe in Mecklenburg-Vorpommern, die von einem erheblichen Arbeitsausfall und deshalb von Kurzarbeit betroffen sind, sollen auch ihre Lehrlinge in der Corona bedingt schwierigeren wirtschaftlichen Zeit bestmöglich in den Betrieben halten können. Antragsberechtigt sind Ausbildungsbetriebe jeglicher Größe aus allen Wirtschaftsbereichen mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern. Voraussetzung ist, dass zum Antragszeitpunkt der Anteil der Beschäftigten, die Kurzarbeitergeld beziehen („Kurzarbeiterquote“), mindestens 50 Prozent beträgt oder in der Anzeige über den Arbeitsausfall gegenüber der Bundesagentur für Arbeit eine Herabsetzung der regelmäßigen betriebsüblichen wöchentlichen Arbeitszeit für mindestens 50 Prozent der Beschäftigten geplant ist. Anträge stehen ab dem 01. Mai zum Download beim Landesförderinstitut (lfi-mv.de) bereit. Das Programm tritt an diesem Tag auch in Kraft. https://www.regierung-mv.de/serviceassistent/_php/download.php?datei_id=1623823

28. April

Kabinett beschließt Änderungen der Corona-Schutz-Verordnung MV

Wirtschaftsminister Harry Glawe setzt sich für eine „Terrassenöffnung“ im Hotel- und Gastronomiebereich ein. „Der Tourismus ist stark -wie kaum eine andere Branche- bundesweit betroffen. Wir brauchen ein Signal und eine schrittweise Perspektive für die Branche. Unter Einhaltung aller Hygienestandards, der entsprechenden Abstände und unter Kontrolle des ständigen Infektionsgeschehens bei Corona-Infektionen sollte eine vorsichtige Öffnung im Außenbereich möglich sein“, forderte Wirtschaftsminister Glawe. Darüber wird in der Taskforce „Sicherer Tourismus“ mit allen Beteiligten sowie in der kommenden Woche auch im Kabinett gesprochen. https://www.regierung-mv.de/serviceassistent/_php/download.php?datei_id=1623814

24. April

Verlustrücktrag: Steuerverwaltung bietet weitere Hilfe – auch für private Vermieter

Um Unternehmen in Not in der aktuellen Situation zusätzliche Liquidität zu verschaffen, haben Bund und Länder sich auf einen pauschalen Verlustrücktrag verständigt. Für Mecklenburg-Vorpommern besonders wichtig: Die Regelung gilt insbesondere für private Vermieter. Weiterlesen

23. April

Mecklenburg-Vorpommern will Tourismus schrittweise öffnen

Angesichts einer rückläufigen Zahl an Neuinfektionen haben sich die Landesregierung und die Tourismusbranche am 23. April in einer telefonischen Konferenz auf einen Fünf-Stufen-Plan verständigt, mit dem der Tourismus in Mecklenburg-Vorpommern wieder anlaufen soll. Wie schnell das geht, hängt von der weiteren Corona-Entwicklung ab.

Für Phase 1 wurde bereits ein Startpunkt festgelegt. Ab dem 1. Mai 2020 können Zweitwohnungsbesitzerinnen und -besitzer aus anderen Bundesländern wieder in ihre Zweitwohnungen reisen. Auch für die Besitzerinnen und Besitzer von Dauercampingplätzen gibt es gute Nachrichten. Sie können, wenn Sie mit ihrem Erst- oder Zweitwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern gemeldet sind, ihren Stellplatz wieder zur Erholung nutzen.  Weiterlesen

23. April

Schrittweise Öffnung ab Anfang Mai: Tourismusbranche legt Szenario für den Wiedereinstieg im Tourismus in MV vor

Schrittweise Öffnung des Tourismus ab Anfang Mai: Der Landestourismusverband und der Dehoga Mecklenburg-Vorpommern haben auf der Grundlage ihres am Ostermontag veröffentlichten Strategiepapiers „Lösungsskizze für den Neustart des Tourismus in MV“ ein konkretes, nach Angebotskategorien und Personengruppen detailliertes Szenario für den Neubeginn im Tourismus erarbeitet und der Landesregierung am 22. April 2020 an die Hand gegeben. Weiterlesen

20. April

Finanzminister Meyer: Mehrwertsteuer für das Gastgewerbe senken – aber bitte befristet

Mecklenburg-Vorpommerns Finanzminister Reinhard Meyer spricht sich für die Absenkung des Mehrwertsteuersatzes in der Gastronomie auf sieben Prozent aus. Meyer stellte aber auch klar, dass eine solche Regelung befristet sein muss. Zur Meldung

17. April

Verordnung der Landesregierung MV gegen das neuartige Coronavirus

https://www.regierung-mv.de/static/Regierungsportal/Ministerium%20f%C3%BCr%20Wirtschaft%2c%20Arbeit%20und%20Gesundheit/Dateien/Downloads/GVOBl.%20Nr.%2017%20vom%2017.4.2020%20-%20corona.pdf

16. April

Landesregierung beschließt MV-Plan

Die Bundesregierung und die 16 Landesregierungen haben sich am gestrigen Tag (15. April) auf gemeinsame Beschlüsse bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie verständigt. Das Kontaktverbot bleibt vorerst bestehen. Gleichzeitig werden verschiedene Maßnahmen gelockert. So wird der Einzelhandel wieder weitgehend geöffnet. Außerdem gibt es erste Schritte zur Öffnung der Schulen. 

Die Landesregierung hat sich in ihrer heutigen telefonischen Sitzung darüber verständigt, wie diese Beschlüsse in Mecklenburg-Vorpommern umgesetzt werden. Weiterlesen

16. April 2020

Kaum Lockerungen im Tourismus

Zu den weiteren Beschränkungen des öffentlichen Lebens zur Eindämmung der COVID19-Epidemie nach dem 19. April 2020 haben die Bundeskanzlerin und die Regierungschefschefs der Länder heute folgenden Beschluss gefasst: www.news.triplecloud10.de/ncfiles/File/BkMpk200415end.pdf

In ihrer gestrigen Pressekonferenz kündigte Ministerpräsidentin Schwesig an, dass das Einreiseverbot nach Mecklenburg-Vorpommern zu touristischen Zwecken bestehen bleibt. Das Maßnahmenpaket wird heute erwartet.

16. April 2020

Selliner Seebrückenfest und Sommeropenairs auf 2021 verlegt

Mit den Künstlern Mark Forster, Johannes Oerding, Bosse und das DJ Duo Gestört Aber GeiL! wird dieser Tage über neue Termine Ende Juli/Anfang August 2021 verhandelt, wie die Kurverwaltung Sellin bekannt gibt. Bereits erworbene Tickets behalten ihre Gültigkeit.
 
Auch das Seebrückenfest mit HouseKaspeR und der Band Versengold wird auf 2021 verschoben.

16. April 2020

DEHOGA MV fordert sofortiges Rettungspaket für das Gastgewerbe

DEHOGA MV fordert sofortiges Rettungspaket für das Gastgewerbe // Einführung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes auf Speisen und Rettungsfond für das Gastgewerbe Gebot der Stunde. Weiterlesen

15. April 2020

Störtebeker Festspiele abgesagt

Mit der Ankündigung der Landesregierung, dass Großveranstaltungen bis zum 31. August 2020 nicht stattfinden dürfen, gaben die Störtebeker Festspiele gestern die Absage für die diesjährige Spielsaison bekannt. Das für dieses Jahr bekannte Stück „Im Angesicht des Wolfes“ soll verschoben werden und vom 19. Juni bis 11. September aufgeführt werden. www.stoertebeker.de

15. April 2020

Lösungsskizze für Neustart in MV

Das gemeinsame Strategiepapier des Landestourismusverbandes und des DEHOGA Mecklenburg-Vorpommern stellt eine Lösungsskizze für den Neustart des Tourismus dar. Das Papier soll als Grundlage für gebündelte Diskussionen auf politischer Ebene dienen, es erfüllt dahingehend eine Beratungsfunktion. Weiterlesen

10. April 2020

Abmilderung der zusätzlichen Belastungen durch die Corona-Krise für Arbeitnehmer; Steuerbefreiung für Beihilfen und Unterstützungen

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für Beihilfen und Unter-stützungen während der Corona-Krise Folgendes: Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern in der Zeit vom1. März bis zum31. Dezember 2020 aufgrund der Corona-Krise Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von 1.500 Euro nach § 3 Nummer 11 EStG steuerfrei in Form von Zuschüssen und Sachbezügen gewähren. Voraussetzung ist, dass diese zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden. Die in R 3.11 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 bis 3 der Lohnsteuer-Richtlinien(LStR) genannten Voraussetzungen brauchen nicht vorzuliegen. Mehr Informationen: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Lohnsteuer/2020-04-09-steuerbefreiung-fuer-beihilfen-und-unterstuetzungen.html

10. April 2020

Die Lage der touristischen Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern spitzt sich trotz staatlicher Hilfen weiter zu

Die aktuelle Branchenumfrage des Landestourismusverbandes, an der sich erneut rund 900 Unternehmen – darunter Hotels, Anbieter von Ferienwohnungen, Campingplätze, Tourist-Informationsstellen sowie Kurverwaltungen – beteiligt haben, weist die äußerst schwierige Situation für die Branche angesichts der Corona-Krise nach. Rund 60 Prozent der Befragten können ihr Unternehmen im Falle weiterer touristischer Einschränkungen über den 19. April hinaus – der nächsten Frist für das Verbot auch touristischen Reisens – maximal noch zwei Monate weiterführen; vor drei Wochen waren es noch 45 Prozent, die dies so für sich bewerteten. Weiterlesen

7. April 2020

MV-Schutzfonds: 20 Millionen Euro für die Kultur bereitgestellt

Die Landesregierung unterstützt in der Corona-Krise Künstlerinnen, Künstler, Kulturschaffende, Träger der allgemeinen und politischen Weiterbildung sowie Gedenkstätten mit insgesamt 20 Millionen Euro. Das Kabinett hat heute in seiner telefonischen Sitzung die entsprechenden Auszahlungsbedingungen für die Schutzleistungen beschlossen. Die Millionenhilfen sind Teil des MV-Schutzfonds des Landes, der insgesamt 1,1 Milliarden Euro umfasst. Weiterlesen

6. April

Kabinett verabschiedet weitere KfW-Hilfen  Schnellkredite für den Mittelstand

Die Bundesregierung baut die Kredithilfen für kleine und mittlere Betriebe aus. Das neue Programm "KfW-Schnellkredit 2020" macht eine noch raschere Unterstützung für mittelständische Unternehmen möglich. Das neue Programm "KfW-Schnellkredit 2020" wird zu 100 Prozent von der Haftung freigestellt. Damit schafft die Bundesregierung die Voraussetzungen für eine rasche und unkomplizierte Bereitstellung durch die Hausbanken. https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/kfw-schnellkredit-2020-1739512

3. April 2020

Unterstützung für Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler durch rückzahlbare Liquiditätshilfen

Zur Stabilisierung der heimischen Wirtschaft hat die Landesregierung umfangreiche Maßnahmen auf den Weg gebracht. Sie unterstützt beispielsweise Unternehmen mit dem Soforthilfeprogramm mit nicht-rückzahlbaren Zuschüssen. „Wir haben ein weiteres Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht. Hierbei geht es um die Ausreichung von rückzahlbaren Überbrückungsfinanzierungen. Das sind Liquiditätshilfen, um Engpässe aufgrund der Corona-Pandemie zu vermeiden. Wir wollen die Unternehmen stabilisieren und Arbeitsplätze erhalten. Das ist eine große Herausforderung für die heimische Wirtschaft. Die Anträge können im Internet bei der Gesellschaft für Arbeitsmarkt und Strukturentwicklung abgerufen werden“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit, Harry Glawe am Freitag. Weiterlesen

3. April 2020

Landesregierung veröffentlicht Bußgeldkatalog

https://www.regierung-mv.de/serviceassistent/_php/download.php?datei_id=1623188

3. April 2020

Landesregierung veröffentlicht angepasste Verordnung

https://www.regierung-mv.de/static/Regierungsportal/Ministerium%20f%C3%BCr%20Wirtschaft%2c%20Arbeit%20und%20Gesundheit/Dateien/Downloads/GVOBl.%20Nr.%2012%20vom%203.%20April%202020%20CoronaVO.PDF

2. April 2020

Bundesregierung will Gutscheinlösung ermöglichen

Bei abgesagten Pauschalreisen, Flügen oder Freizeitveranstaltungen sollen die Verbraucher Gutscheine statt einer sofortigen Rückzahlung bekommen. Damit möchte die Bundesregierung Veranstalter in der aktuellen Krisensituation vor dem Existenzverlust bewahren.

Mehr Informationen

2. April 2020

Erweiterung des Kreises der Antragsteller 

In Verhandlungen mit dem Bund wurde sich auf eine Erweiterung des Kreises der Antragsteller geeinigt. Für das Soforthilfeprogramm bis 10 Beschäftigte können die vom Bund zugesagten Mittel fließen. Das Land war hier in Vorleistung gegangen. „Mehr Unternehmen können von der Hilfe künftig profitieren. Landwirtschaftliche Unternehmen, Unternehmen im Nebenerwerb sowie gemeinnützige Unternehmen sind neu mit dabei. Sie können unter bestimmten Voraussetzungen unterstützt werden. Die Konditionen bleiben erhalten“, so Glawe weiter. Wirtschaftsminister Harry Glawe hat eine entsprechende  Verwaltungsvereinbarung zum Soforthilfeprogramm des Bundes zur Umsetzung des Programms für Mitarbeiter bis zu 10 Beschäftigten in dieser Woche unterzeichnet.

Zu den bisherigen Antragstellern kommen folgende Kreise hinzu:

•      Einbeziehung der gesamten Branche der Land- und Forstwirtschaft in die Hilfe. Somit können nun auch landwirtschaftliche Unternehmen und Unternehmen aus den Bereichen Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur von den Soforthilfen profitieren.

•      Auch Unternehmen mit mindestens einem Beschäftigten, die im Nebenerwerb betrieben werden und dauerhaft am Markt tätig sind, können die Hilfe erhalten. Freiberufler und Soloselbstständige müssen ihre Tätigkeit im Haupterwerb durchführen.

•      Auch gemeinnützige Unternehmen, die wirtschaftlich und damit dauerhaft am Markt als Unternehmen agieren, sind unabhängig von ihrer Rechtsform vom Programm erfasst. Sie können also z.B. als gGmbH oder als e.V. organisiert sein.

31. März 2020: 

Landesregierung beschließt Hilfen auch für mittelgroße Unternehmen

Die Landesregierung hat sich in ihrer heutigen telefonischen Sitzung am 31. März auf Hilfen für Unternehmen mit mehr als 49 Beschäftigten geeinigt. Hier geht es zur Pressemitteilung

  • Unternehmen mit 50 bis 100 Beschäftigten in wirtschaftlicher Schieflage können eine nicht rückzahlbare Soforthilfe in Höhe von 60.000 Euro beantragen. Anträge können ab dem 1. April beim Landesförderinstitut gestellt werden. Dafür stellt das Land 36 Millionen Euro bereit. 
  • Für Unternehmen zwischen 101 und 249 Beschäftigten, die durch die Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, sollen individuelle Expresshilfen gefunden werden. Dazu gehören alle Instrumente des vorhandenen Hilfsprogramms. Darüber entscheidet im Einzelfall das Entscheidungsgremium für das Sondervermögen „MV-Schutzfonds“. 

Anträge können ab dem 1. April 2020 beim Landesförderinstitut gestellt werden. 

24. März 2020

Die Landesregierung schafft MV-Schutzfonds 

Die Landesregierung hat sich in der Kabinettssitzung am 24. März auf die Schaffung des „MV-Schutzfonds“ verständigt. Mit einem Maßnahmenpaket von insgesamt 1,1 Milliarden Euro sollen die Unternehmen im Land unterstützt und Arbeitsplätze gesichert werden. Auch für die Krankenversorgung sind zusätzliche Ausgaben geplant – für notwendige Ausstattungen, Impfstoffe und Hilfsmittel. Weiterlesen

Hier finden Sie das Antragsformular des Landesförderinstitut M-V: www.lfi-mv.de/export/sites/lfi/foerderungen/corona-soforthilfe/download-coronahilfe/Antrag-Coronahilfe-Maez-2020.pdf

Das Antragsformular kann vorab per E-Mail (soforthilfe@lfi-mv.de) übermittelt werden jedoch ist eine postalische Zusendung des Formulars zwingend erforderlich!

Auszahlung der Soforthilfe gestartet

Laut Angaben des Wirtschaftsministerium MV hat das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern am 26. März Nachmittag mit der Auszahlung der angekündigten Soforthilfe begonnen. Ausgezahlt werden dabei sogenannte nicht-rückzahlbare Zuschüsse an Solo-Selbstständige, Kleinst- und Kleinunternehmen in unterschiedlicher Höhe in Abhängigkeit von der Anzahl der Beschäftigten. Weitere Informationen:  www.tourismus.mv/wirtschaftsminister-glawe-auszahlung-der-soforthilfe-ab-heute

23. März 2020

Aktueller Hinweis  des Landkreises Vorpommern-Rügen für Gewerbetreibende zur Abfallbewirtschaftung 

Zu den Regelungen der Abfallsatzung hinsichtlich der An- und Abmeldung von anschlusspflichtigen Grundstücken sonstiger Herkunftsbereiche (Gewerbebetriebe, Freiberufler, Handwerker u. ä.):

https://www.lk-vr.de/media/custom/3034_1218_1.PDF?1584990494 

Landkreis Vorpommern-Rügen verfügt Ausnahme vom Sonntagsverkaufsverbot

gilt ab dem 20. März 2020

Im Landkreis Vorpommern-Rügen ist die Öffnung von Einzelhandelsbetrieben ab dem 20. März 2020 bis auf Widerruf an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen zugelassen.

Das betrifft Einzelhandelsbetriebe für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte sowie Blumenläden.

Das bisherige Verbot wurde aufgehoben, um zu großen Kundenzustrom in den genannten Verkaufseinrichtungen zu vermeiden und damit der Virusausbreitung vorzubeugen.

Zugangsbeschränkungen für Touristen auf Inseln in Mecklenburg-Vorpommern 

Per Verordnung der Landesregierung vom 17. März 2020 sind derzeit touristische Reisen aus privatem Anlass in das Gebiet des Landes Mecklenburg-Vorpommern, dementsprechend auch Rügen, untersagt. Dies gilt insbesondere für Reisen, die zu Freizeit- und Urlaubszwecken und zu Fortbildungszwecken unternommen werden.

Urlauber*innen, die bereits auf Rügen Quartier bezogen haben, werden gebeten, den Heimweg bis zum 19.3.2020 anzutreten.

Nicht betroffen sind: Personen, deren Erstwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern liegt, Berufspendler, der Warenverkehr sowie Personen, die dringende Anliegen wie die medizinische Versorgung von Angehörigen haben.

Bitten Sie Ihre Gäste um Nachsicht und Verständnis, jedoch sind die Gesundheitssysteme der Inseln nicht auf eine größere Zahl von mit dem Coronavirus infizierten Menschen vorbereitet. Die Maßnahme dient damit sowohl dem Schutz der Inselbevölkerung als auch dem Schutz der Gäste. Insbesondere sind die Kapazitäten der Intensivmedizin auf den Inseln nicht auf schwere Erkrankungsverläufe ausgelegt.

Das Robert-Koch-Institut veröffentlicht tagesaktuell die neuesten Erkenntnisse, Einschätzungen und Verhaltensregeln zu SARS-CoV-2.

Alle wichtigen Fragen und Antworten rund um den Coronavirus finden Sie hier.

Die Corona-Hotline vom Bundesgesundheitsministerium: (030) 34 64 65 100

Auch der Landestourismusverband Mecklenburg-Vorpommern und der Landkreis Vorpommern-Rügen informieren tagesaktuell über die Entwicklungen bezüglich der Ereignisse rund um das Auftreten des Corona-Virus im gesamten Bundesland. Zur Übersichtsseite des Landkreises Vorpommern-Rügen: https://www.lk-vr.de/Willkommen/Corona  Auf der Seite gibt es auch ein FAQ mit Antworten auf häufig gestellte Fragen. Zudem hat der Landkreis eine Hotline eingerichtet, die ab dem 19. März 8 Uhr rund um die Uhr freigeschalten
ist: +49 3831 357-1000

Bis wann gelten die Zugangsbeschränkungen?

Bis auf Weiteres. Die Verordnung, die seitens der Landesregierung am 17. März 2020 beschlossen wurde, können Sie hier einsehen.

Bis wann müssen meine Gäste abreisen?

Die Landesregierung fordert die Gäste auf, bis zum 19. März 2020 abzureisen. Die Abreise ist aktuell uneingeschränkt über die Rügenbrücke in Richtung Stralsund möglich. Die Rügenbrücke ist ab 16. März 2020 | 18:00 Uhr in Richtung Rügen gesperrt.

Können meine Kurgäste ihren Aufenthalt fortsetzen?

Auch Kureinrichtungen sind angehalten Patienten, die nicht lebensnotwendige medizinische Versorgung benötigen, nach Hause zu entlassen.

Sind die Tourist-Infos noch geöffnet? Wo bekomme ich in den Orten weiterführende Informationen?

Aktuell sind die Tourist-Informationen bzw. Häuser des Gastes in folgenden Orten bis auf weiteres geschlossen: Ostseebad Binz, Ostseebad Sellin, Ostseebad Baabe, Ostseebad Göhren, Putbus, Sassnitz (ab 17.3.2020) und die TIs auf Mönchgut. Für Fragen und Informationen stehen Ihnen aber die Mitarbeiter der geschlossenen Tourist-Informationen unter folgenden Rufnummern zur Verfügung:

Ostseebad Binz - Kurverwaltung: 038393-148148 von Montag bis Freitag 09:00 - 15:00 Uhr // Gemeindeverwaltung: 038393-37436 von Montag bis Freitag 08:00 - 20:00 Uhr
Ostseebad Sellin - 038303-160 von Montag bis Freitag 08:00 – 20:00 Uhr
Ostseebad Baabe - 038303-1420
Ostseebad Göhren - 038308-66790 von 09:00 - 16:00 Uhr oder per E-Mail unter kv@goehren-ruegen.de
Sassnitz - 038392-6490 von 09:00 - 17.00 Uhr wochentags
Putbus - 038301-431
Mönchgut (Middelhagen, Gager, Thiessow) - 038308-66010 von Montag bis Freitag von 09:00 – 15:00 Uhr. Änderungen vorbehalten
| Stand: 17.3.2020

Gibt es Einschränkungen im ÖPNV auf Rügen?

Fahrplananpassungen der VVR ab Donnerstag, den 19.03.2020

1) Im Stadtverkehr Stralsund wird ab dem 19.03.2020 und bis auf Widerruf die Nachtexpress-Linie 60 komplett eingestellt.
2) Ab dem 19.03.2020 fahren die Busse im gesamten Bediengebiet der VVR montags bis freitags wie an Ferientagen. Alle im Fahrplan mit einem "S" gekennzeichneten Fahrten an Schultagen entfallen. Nach derzeitigem Stand haben uns die Schulen im Landkreis Vorpommern-Rügen insgesamt 19 Kinder gemeldet, die die vom Land M-V beschlossene Notversorgung (Betreuung der Kinder) in Anspruch nehmen und auf den Schulbus angewiesen sind. Für diese Kinder ist die Beförderung weiterhin sichergestellt, die VVR und/oder die jeweiligen Schulen informieren die Kinder und Eltern.
In enger Abstimmung mit den Schulen werden laufend die Anzahl der Schulbuskinder in Notbetreuung ermittelt, um eine notwendige Beförderung sicherzustellen.
Hierzu ist eine rechtzeitige Mitteilung durch die Schulen an die VVR unbedingt erforderlich.

Notfallnummern für die Beförderung zur Notbetreuung („Bus kommt nicht“) 

Einsatzzentrale Rügen: 038326 / 600 141
Einsatzzentrale Stralsund: 038326 / 600 241
Sonstige Kontakte und Servicetelefon: https://www.vvr-bus.de/service/kontakt/
 

Welche Sehenswürdigkeiten sind aktuell geschlossen?

Bezüglich der Sehenwürdigkeiten und öffentlichen Einrichtungen hat die Landesregierung M-V im Einvernehmen mit den Landkreisen und kreisfreien Städten gegen die Ausbreitung des Corona-Virus folgendes beschlossen:
Öffentliche Einrichtungen wie Museen, Bibliotheken, Theater, Sporthallen, Schlösser, Informationszentren und ähnliche Einrichtungen sind ab dem 15. März 2020 bis einschließlich 19. April 2020 zu schließen.

Gaststätten im Sinne des § 1 des Gaststättengesetzes sind ab dem 21. März 2020, 18:00 Uhr für den Publikumsverkehr zu schließen. Die in Absatz 1 genannten Betriebe dürfen Leistungen, den Verkauf von Speisen und Getränken, im Rahmen eines Außerhausverkaufs für den täglichen Bedarf nach telefonischer oder elektronischer Bestellung erbringen. Die gestiegenen hygienischen Anforderungen entsprechend der Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes sind zu beachten. Hier dazu die aktualisierte Verordnung der Landesregierung. 

Zu den Schließungen des Einzelhandels gibt es mit Stand 23. März hier eine dritte Verordnung der Landesregierung. 

Welche Veranstaltungen wurden bisher abgesagt bzw. wann finden wieder welche statt?

Die Landesregierung M-V hat gegen die Ausbreitung des Corona-Virus zudem beschlossen, dass Veranstaltungen mit mehr als 50 Teilnehmenden ab dem 14. März 2020 bis auf weiteres untersagt sind. Über die weiteren Entwicklungen zu kommenden Veranstaltungensformaten halten wir Sie hier und auf unseren sozialen Kanälen auf dem Laufenden.

Hinweis zum Wanderfrühling Rügen (17.-26. April): die meisten Orte haben die Veranstaltungen des Wanderfrühlings bis zum Ende des Erlasses (bis einschließlich 19. April) abgesagt. Der Wanderfrühling wurde deshalb erstmal auf Stand-By gesetzt und dann wird nach der angekündigten Bewertung der Lage durch die Landesregierung am 20.4., entschieden, ob dioe restlichen Termine stattfinden können.


Deutscher Tourismusverband informiert über Stornierungsfragen

Stornierungsmöglichkeiten betreffend, gibt der Deutsche Tourismusverband eine allgemeine rechtliche Einordnung, die stets aktuell gehalten wird.

Zu finden unter: https://www.deutschertourismusverband.de

Zur rechtlichen Einordnung gibt es vom DTV Antworten auf FAQs: https://www.deutschertourismusverband.de/service/coronavirus.html


Informationen zum Kurzarbeitergeld

Die Bundesagentur für Arbeit stellt hier die wichtigsten Informationen für Unternehmen zur Verfügung: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-uebersicht-kurzarbeitergeldformen

Das Merkblatt zum Kurzarbeitergeld der Bundesagentur für Arbeit gibt es hier: https://www.arbeitsagentur.de/datei/merkblatt-8a-kurzarbeitergeld_ba015385.pdf

Unterstützung für Unternehmen

Unternehmenshotline: Das Wirtschaftsministerium unterstützt Betriebe mit wirtschaftlichen Problemen infolge der Ausbreitung des Coronavirus mit einer Unternehmenshotline, die von der Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH (GSA) in Schwerin betreut wird.

Die Nummer der Hotline lautet: 0385-588 5588.

Sie ist zu folgenden Zeiten erreichbar: Montag bis Freitag 08:00 bis 20:00 Uhr


Regelungen zu Entschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz

Derzeit erreichen das LAGuS aufgrund der Corona-Krise sehr viele Anträge auf Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz. Eine solche Entschädigung erhalten jedoch nur die Personen, denen das zuständige Gesundheitsamt ein individuelles Tätigkeitsverbot erteilt hat. Das dazugehörige Informationsblatt ist hier abrufbar.


Steuerliche Hilfen für Unternehmen

Um in Not geratene Unternehmen zu unterstützen, greifen ab sofort umfangreiche steuerliche Maßnahmen:

Pressemitteilung des Finanzministeriums Mecklenburg-Vorpommern vom 18.03.2020

Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 19.03.2020

Erlass der obersten Finanzbehörden der Länder zu gewerbesteuerlichen Maßnahmen vom 19.03.2020.

Mit einem vereinfachten Formular können Steuererleichterungen (zinslose Stundung, Herabsetzung der Vorauszahlungen und/oder des Messbetrages für Zwecke der Gewerbesteuer-Vorauszahlungen) beim zuständigen Finanzamt beantragt werden.

Dieses Formular erhalten Sie hier: > Formular für Steuererleichterungen

Informationen für meine Mitarbeiter

Die Bundesagentur für Arbeit hat zu allen aufkommenden Fragen rund um die aktuelle Situation ein FAQ erstellt. Weitere Infos


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